Bußgeldkatalog – Änderungen auf den Punkt gebracht
Seit dem 1. Mai 2014 gilt das neue Fahrereignungsregister, das das bekannte Verkehrszentralregister in Flensburg ablöst. In diesem Fahrereignungsregister trennt sich nun die Spreu vom Weizen und es werden nur noch jene Verkehrsteilnehmer erfasst, die durch direkt sicherheitsgefährdende Verkehrsverstöße auffallen. Damit wird manches einfacher, aber auch vieles strenger. Die Pappe könnte schneller weg sein als bisher.
Erklärtes Ziel des neuen Systems ist es, beim Verkehrsteilnehmer ein größeres Bewusstsein für ein korrektes Fahrverhalten zu erzeugen, um so die Anzahl an Verkehrsverstößen zu verringern. Verbale Attacken, die andere Verkehrsteilnehmer provozieren, gehören nicht mehr dazu. Wer also andere Verkehrsteilnehmer lediglich beschimpft und beleidigt, wird vielleicht was erleben, muss aber nicht mehr, wie nach der alten Regelung, mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Bei 8 Punkten ist jetzt Schluss
Maximal 8 Punkte, dann ist der Lappen weg: Viele Kraftfahrer werden sich erschrecken, wenn sie hören, dass die ehemals 18 Punkte auf 8 Punkte reduziert wurden. Doch dies klingt erst mal dramatischer, als es tatsächlich ist. Denn so manches Verkehrsdelikt, das zu Punkten in Flensburg geführt hat, ist jetzt für das neue Fahrereignungsregister gar nicht mehr relevant und wird also nicht mehr eingetragen. Verwarnungen bis zu einer Höhe von 55 Euro strapazieren zwar den Geldbeutel, bleiben aber beispielsweise unberücksichtigt im Fahrereignungsregister. Keinen Einfluss auf das Punktekonto haben ebenso Verstöße wie die Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten bei LKW-Fahrern oder Delikte, die im Ausland begangen und geahndet wurden.
Welche Verkehrsverstöße sind nun von Relevanz?
Schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben, garantieren nach wie vor einen Eintrag. Dazu gehört das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ebenso das Fahren ohne Führerschein oder etwa Trunkenheit am Steuer. Vorfälle, die zu einem Führerscheinentzug geführt haben wie Kennzeichenmissbrauch, Nötigung oder gar fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, werden in Flensburg gespeichert. Aufgrund ihrer besonderen Schwere werden sie in der sogenannten Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV, aufgeführt.
Keine Punkte, aber höheres Bußgeld drohen bei kleineren Delikten
Auch wenn mit der Neuerung nur noch schwerwiegendere Verstöße das Punktekonto in Flensburg belasten, kommen kleinere Verkehrssünder nicht gänzlich ungeschoren davon, sondern müssen oftmals mit einem höheren Bußgeld für ihre Missetaten rechnen. Wer beispielsweise ohne Umweltplakette in Umweltzonen oder im Winter ohne Winterreifen fährt, bekommt zwar keinen Punkt, aber dafür einen höheren Bußgeldbescheid. Die untere Grenze für Geldbußen wurde nämlich von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Gegebenenfalls können aber auch hier die Regelsätze für Ordnungswidrigkeiten angepasst werden und eine Eintragung in Flensburg ist nicht ausgeschlossen. Der Teufel steckt im Detail.
Nur die Punkte des schwerwiegendsten Deliktes zählen
Das neue Punktesystem ist weitaus einfacher gegliederte, ist wesentlich logischer und vor allem gerechter. So gibt es für einfache Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, für schwere Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten 2 Punkte und für Straftaten mit Einziehung des Führerscheins 3 Punkte.
Erlaubt sich ein Verkehrsteilnehmer mehrere Ordnungswidrigkeiten auf einmal, wird nur die Punktzahl des schwersten Delikts eingetragen. Ein Raser unter Alkoholeinfluss, der zudem eine rote Ampel überfährt, wird nur noch für die Alkoholfahrt mit nunmehr 3 Punkten bestraft, nicht für die überhöhte Geschwindigkeit oder die Missachtung der roten Ampel.
Vorsicht bei Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung & Co.
Die Bewertung von Maßnahmen, wie Verwarnungen im neuen Punktesystem, ist nicht ohne. Musste ein Kraftfahrer bislang bei einer Vormerkung nicht mit Punkten rechnen, können Vormerkungen jetzt mit bis zu 3 Punkten in Flensburg zu Buche schlagen. Ermahnungen hingegen, die bis zu 13 Punkte auf dem Büßerkonto brachten, werden jetzt zwar nur noch mit maximalen 5 Punkten geahndet. Und die bringen den Kraftfahrer schon gefährlich nah an die Obergrenze von 8 Punkten. Denn dann ist die Fahrerlaubnis erst mal weg, im Regelfall nach wie vor für 6 Monate.
Wer denkt, er könne seinen Punktestand durch Absolvierung eines Seminars zum Punkteabbau reduzieren, befindet sich schnell in einer Sackgasse: Diese Möglichkeit gibt es mit dem neuen Punktesystem nur noch in vereinzelten Fällen und bei einem Punktestand von bis zu 5 Punkten oder im Falle von Versäumnissen der Führerscheinstelle selbst. Denn wenn der Kraftfahrer nachweisen kann, dass er von Flensburg aus weder schriftlich verwarnt noch ermahnt wurde, wird die Punktzahl entsprechend wieder abgezogen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Verkehrssünder mindestens zweimal auf seine Verstöße hingewiesen wurde und sich über die Folgen bewusst ist.
Punkte verfallen jetzt nach Ablauf der Frist in jedem Fall
So mancher Autofahrer wird sich in Zukunft über den Wegfall der sogenannten Tilgungshemmung freuen. Nach dem alten System blieben beispielsweise Ordnungswidrigkeiten 2 Jahre und Straftaten mit Führerscheinentzug mindestens 10 Jahre registriert. Kamen neue Verkehrsverstöße hinzu, hat dies die Löschung der Punkte verhindert. Dieses über dem Punktekonto bedrohlich schwebende Damoklesschwert hat sich jetzt in Luft aufgelöst. Die Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten werden nach Ablauf ihrer Frist gelöscht. Egal, ob es nun neue Eintragungen gibt oder nicht. Ausnahme bilden dabei alte Einträge nach dem alten System. Neue Eintragung ab dem 1. Mai 2014 wirken sich nicht aus.
Was ist zu tun, wenn bereits mehr als 8 Punkte nach dem alten System gespeichert sind?
Wer noch vor dem 1. Mai 2014 mehr als 8 Punkte in Flensburg hatte, muss sich nicht vor dem sofortigen Führerscheinentzug fürchten. Die Punkte wurden nach Delikt umgerechnet und in das neue Fahrereignungsregister übernommen. Manche Punkte können sogar verschwinden, wenn sie zu den Ordnungswidrigkeiten gehören, die nicht mehr mit Punkten in Flensburg geahndet werden. Eventuell kann der eine oder andere Kraftfahrer sich sogar über seinen neuen, niedrigen Punktestand freuen. Bei einer Ansammlung von kleineren Delikten ist dies bei der neuen Ordnung durchaus möglich.
Das neue System unterm Strich gesehen
Wenn auch viele kleinere Ordnungswidrigkeiten nicht mehr unbedingt Folgen auf dem Punktekonto in Flensburg haben, können Verstöße durch die Anhebung der Bußgeldhöhe teurer werden als bisher. So zum Beispiel die Ahndung für das Parken ohne Fahrschein, dass sich früher mitunter für Verkehrsteilnehmer geradezu gelohnt hat.
Der Punktestand in Flensburg kann im Einzelfall schneller reduziert werden, auch wenn neue Punkte hinzukommen. Allerdings gibt es im Gegenzug weniger Maßnahmen als bislang zum Abbau der Punkte. Der Abbau der Punkte ist zudem nur möglich, wenn nicht mehr als 5 Punkte eingetragen sind.
Experten prognostizieren aufgrund des neuen Systems einen Anstieg der Fahrerlaubnisentziehungen um 10 Prozent. Auf der anderen Seite werden rund 1 Million Menschen nicht mehr mit Punkten in Flensburg vertreten sein.
Ein Blick in den Bußgeldkatalog lohnt sich also für Kraftfahrer, um sich persönlich einen Überblick zu verschaffen und auch, um sich im Klaren darüber zu sein, welche Tatbestände im Einzelnen geahndet werden und Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten darstellen.