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Autoversicherung

Wer sich mit einem Pkw durch den Straßenverkehr bewegt, sollte gut versichert sein. Schließlich genügt schon eine minimale Unaufmerksamkeit, um einen größeren Unfall und somit auch einen finanziellen Schaden zu verursachen. Damit man vor solchen Kosten abgesichert ist, können verschiedene Autoversicherungen abgeschlossen werden, die sich durch die Art des Versicherungsschutzes unterscheiden.

Von größter Relevanz ist hierbei die Kfz-Haftpflichtversicherung. Denn während alle anderen Versicherungsarten freiwillig abgeschlossen werden, handelt es sich bei dieser Versicherungsform um eine Pflichtversicherung. Hiermit schützt sich der Versicherungsnehmer vor den finanziellen Verpflichtungen, welche durch die Verursachung eines Unfalls entstehen. Der Versicherungsgeber erklärt sich bei Vertragsabschluss also dazu bereit, jegliche Schadensersatzansprüche zu übernehmen, welche eventuell an den Versicherungsnehmer gestellt werden. Allerdings gilt diese Haftung nur im Rahmen der Deckungssumme. Alles was darüber hinausgeht, wird zu Lasten des Versicherungsnehmers berechnet. Aufgrund dieser Tatsache ist eine höhere Deckungssumme gleichbedeutend mit einem umfassenderen Schutz.

Dieser Versicherungsschutz bezieht sich allerdings in keinster Weise auf die Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer dieses Defizit ausschalten möchte, schließt zusätzlich eine Kaskoversicherung ab, wobei zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden wird. Letzteres bietet einen umfassenderen Schutz, ist allerdings auch teurer. Ob eine solche Versicherung benötigt wird, hängt vom Wert des vorhandenen Fahrzeuges ab. Bei einem wertvollen Neuwagen sollte man zum Beispiel darum bemüht sein, das Fahrzeug vor Schäden jeglicher Art abzusichern, was den Abschluss einer Vollkaskoversicherung unverzichtbar erscheinen lässt.

Die Insassen-Unfallversicherung wird hingegen sehr kritisch betrachtet. Viele Experten behaupten öffentlich, ein solcher Versicherungsschutz sei unnötig, da die entsprechenden Schadensfälle meistens durch die Haft- oder allgemeine Unfallversicherung abgedeckt sind. Dabei werden allerdings spezielle Vorfälle außer Acht gelassen, bei denen lediglich der Schutz einer Insassen-Unfallversicherung greift. Hiermit sind alle Schadensfälle gemeint, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Dies trifft zum Beispiel bei einem Umwelteinfluss oder einer Fahrerflucht des Unfallverursachers zu. Sollte man des Öfteren im Ausland unterwegs sein, ist dieser Versicherungsschutz sogar von noch größerer Relevanz. Schließlich sind in vielen Ländern geringe Haftpflicht-Deckungssummen üblich, was zur Folge haben kann, dass der verursachte Schaden nicht gänzlich beglichen wird. In diesem Fall wäre es für das Opfer von großem Vorteil, mit einer Insassen-Unfallversicherung zusätzlich abgesichert zu sein.

Autoversicherung

Autoversicherung ©iStockphoto/studio-pure

Eine vollkommen andere Versicherungsart stellt die Schutzbrief-Versicherung dar. Diese verspricht Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder eines Krankheitsfalls. Wie umfassend dieser Versicherungsschutz allerdings ausfällt, unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung.

Um den Kreis der gängigen Autoversicherungen zu schließen, muss auch noch einmal die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung erwähnt werden. Dabei handelt es sich um eine Versicherungsform, die den Versicherungsnehmer vor den Kosten eines Rechtsstreits schützt, welcher mit dem Verkehrsrecht in Zusammenhang steht.

Wer sich für eine dieser Versicherungsarten interessiert, sollte die verschiedenen Angebote gut miteinander vergleichen. Denn auch wenn die Beitragsbemessung fast immer von den gleichen Kriterien abhängig ist, kann die letztendliche Versicherungsprämie unterschiedlich hoch ausfallen. Aufgrund dieser Tatsache sollte man im Internet einen Versicherungsvergleich durchführen, der den Interessenten dabei hilft, das beste Angebot ausfindig zu machen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Bevor man die Zulassung für ein Fahrzeug erhält, muss ein solcher Versicherungsschutz vorhanden sein. Das Prinzip dieser Versicherungsform ähnelt der allgemeinen Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsgeber kommt für die Schäden auf, welche einem Dritten (bei der Fahrzeug-Nutzung) hinzugefügt wurden.

Der Versicherungsschutz ist allerdings auf verschiedene Höchstsummen begrenzt, welche im Fachjargon als Deckungssummen bezeichnet werden. Hierbei unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden. Für jede dieser Schadensformen kann eine separate Deckungssumme vereinbart werden. Sollte der Schaden höher ausfallen, muss der Versicherungsnehmer für die übrigen Kosten aufkommen.

Für den Versicherungsschutz wird eine regelmäßige Beitragszahlung vorausgesetzt, wobei keine gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Somit kann der Versicherungsgeber ein beliebiges Angebot unterbreiten, während der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, die verschiedenen Tarife miteinander zu vergleichen und das beste Versicherungsangebot ausfindig zu machen.
Die vereinbarte Versicherungsprämie kann im Laufe der Vertragslaufzeit allerdings verändert werden, was im Regelfall durch die Schadenhäufigkeit ausgelöst wird. Sollte zum Beispiel längere Zeit keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden, so wird der Schadenfreiheitsrabatt gewährt, der die Versicherungsbeiträge senkt. Kommt es allerdings zu einem Schadensfall, hat dies wiederum eine Beitragserhöhung zur Folge.

Sofern man mit dem Preis-Leistungsverhältnis der Versicherung nicht mehr zufrieden ist, kann eine fristgerechte Kündigung erfolgen. Anderenfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um eine weitere Vertragsperiode.

Der Versicherungsschutz

Eine KFZ – Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, welche der Versicherungsnehmer bei der Nutzung des Fahrzeugs einem Dritten zugefügt hat. Dabei kann es sich um Personen-, Sach- und Vermögensschäden handeln. Der Versicherungsschutz wird allerdings durch die Deckungssumme beschränkt, welche bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart wird. Diese Summe ist zwar frei verhandelbar, allerdings muss hierbei die gesetzliche Mindestdeckungssumme berücksichtigt werden. Diese beträgt 500.000 Euro bei Sachschäden, 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 7,5 Millionen Euro, sofern mehr als drei Personen zu Schaden kommen. Alles was darüber hinausgeht, kann der Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsgeber frei aushandeln. Dies hat allerdings auch eine Beitragsänderung zur Folge. Grundsätzlich ist eine höhere Deckungssumme allerdings sehr zu empfehlen. Der Versicherungsgeber haftet schließlich nur im Rahmen der ausgehandelten Deckungssumme. Sollte ein größerer Schaden entstehen, muss also der Versicherungsnehmer für die übrigen Kosten aufkommen. Aus diesem Grund wäre man gut beraten, eine möglichst hohe Deckungssumme auszuhandeln.

Der Versicherungsgeber ist dem Geschädigten gegenüber nicht dazu verpflichtet, einen Sachschaden mit einem Neukauf auszugleichen. Sollte eine Reparatur möglich sein, wird der Versicherer lediglich für diese Kosten aufkommen. Bei einem Totalschaden ist wiederum der Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens von Relevanz. Ein besonderer Fall liegt vor, sollte der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgelöst werden. In diesem Fall muss sich der Versicherungsnehmer am Schaden beteiligen, wobei meist eine Obergrenze von maximal 5.000 Euro vorhanden ist. Bei mehrmaligem Fehlverhalten kann diese Regresszahlung allerdings auch höher ausfallen.

Die Beiträge

Der Versicherungsgeber darf frei entscheiden, welcher Versicherungsbeitrag angemessen ist. Dabei wird anhand verschiedener Kriterien berechnet, wie hoch die Gefahr eines Schadenfalls ist. Den größten Einfluss auf die Beitragshöhe haben der Wagentyp und der Zulassungsort. Bei Letzterem werden offizielle Statistiken zur Hand genommen um herauszufinden, wie hoch die Unfallhäufigkeit in der betreffenden Region ist. Ein ähnliches Prinzip wird beim Wagentyp angewendet. Hier berücksichtigt man die Schadenhäufigkeit des entsprechenden Modells, um das Unfallrisiko im Vorfeld einschätzen zu können.

Der Versicherungsgeber hat allerdings das Recht, beliebig viele Zusatzkriterien bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen. Eine große Relevanz kann zum Beispiel die Fahrerfahrung haben. Handelt es sich bei dem Versicherungsnehmer um einen Fahranfänger, so wird die Gefahr eines Schadenfalls deutlich höher eingeschätzt, weshalb die Beiträge angehoben werden. Auch die jährliche Fahrleistung, der Punktestand im Verkehrszentralregister und das Alter des Versicherungsnehmers kann einen Einfluss darauf haben, welche Versicherungsprämie letztendlich berechnet wird.

Da sich die Beitragsbemessung von Versicherung zu Versicherung unterscheidet, entstehen deutliche Kostenunterschiede. Somit ist ein Vergleich der verschiedenen Angebote durchaus zu empfehlen.

Im Laufe der Vertragslaufzeit werden sich die Beiträge verändern, was durch die Schadenhäufigkeit verursacht wird. Jede Beanspruchung der Versicherungsleistung kann zur Folge haben, dass die Beiträge angehoben werden. Aufgrund dieser Tatsache sind viele Versicherungsnehmer dazu geneigt, kleinere Schäden privat zu begleichen, um einer Beitragserhöhung aus dem Wege zu gehen. Andersherum kann es allerdings auch zu einer Beitragssenkung kommen: Wird die Versicherungsleistung über einen längeren Zeitraum nicht beansprucht, so wird ein Schadenfreiheitsrabatt berechnet. Dieser kann die Versicherungsprämie um bis zu 75 Prozent senken.

Die Kündigung

Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung verhält es sich ähnlich wie bei den meisten Vertragsverhältnissen: Bei Abschluss wird eine Laufzeit vereinbart (im Regelfall 1 Jahr), an die beide Vertragsparteien erst einmal gebunden sind. Möchte der Versicherungsnehmer oder der Versicherungsgeber das Vertragsverhältnis beenden, muss eine fristgerechte Kündigung erfolgen. Anderenfalls verlängert sich die Laufzeit um eine weitere Vertragsperiode.

In Sonderfällen ist es allerdings auch möglich, das Vertragsverhältnis während der Laufzeit zu beenden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung vor, welche nicht mit einer Aufbesserung der Leistung begründet wird. Der Versicherungsnehmer ist hierbei zu einer fristlosen Kündigung (mit sofortiger Wirkung) berechtigt. Allerdings sollte diese möglichst schnell erfolgen. Liegt die Beitragserhöhung nämlich mehr als einen Monat zurück, so gilt die Veränderung als akzeptiert und das Recht auf eine fristlose Kündigung entfällt.

Wurde die Beitragserhöhung aufgrund eines Schadenfalls durchgeführt, liegt wiederum ein gänzlich anderer Fall vor. Der Versicherungsnehmer hat zwar auch hier das Recht auf eine sofortige Kündigung, er muss allerdings den ausstehenden Jahresbeitrag begleichen. Aufgrund dieser Tatsache wird von diesem Kündigungsrecht nur selten Gebrauch gemacht.

Ein wenig anders sieht es bei einem Totalschaden (wozu auch eine Verschrottung zählt) aus. Sobald das vorhandene Kraftfahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde, endet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer sogar das Recht dazu, auf die Rückzahlung des anteiligen Jahresbeitrages zu bestehen.

Ein besonderes Kündigungsrecht liegt im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs vor. Im Regelfall übernimmt man nämlich die Haftpflichtversicherung des vorherigen Wagenhalters. Sollte man hiermit nicht einverstanden sein, kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats nach Kauf eingereicht werden.

Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden, um sich vor Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern. Somit stellt diese Versicherungsform eine gute Ergänzung zur Haftpflichtversicherung dar, bei der nur die Schäden der übrigen Verkehrsteilnehmer abgedeckt werden.
Ob sich der Abschluss einer Kaskoversicherung lohnt, hängt von dem Wert des eigenen Fahrzeuges ab. Sollte man zum Beispiel mit einem älteren Modell unterwegs sein, wird von dem Abschluss einer Kaskoversicherung in vielen Fällen abgesehen. Bei der Nutzung eines neueren bzw. wertvolleren Fahrzeugmodells wird eine solche Versicherung hingegen als unverzichtbar betrachtet.

Dabei unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Versicherungsformen: Der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Diese beiden Varianten unterscheiden sich im Umfang der Versicherungsleistung. Während eine Teilkaskoversicherung nur die Schäden höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Raub oder Zusammenstoß mit Wild) abdeckt, bietet die Vollkaskoversicherung eine Erweiterung dieses Versicherungsschutzes. So ist die Leistung einer Teilkaskoversicherung enthalten, der Versicherungsschutz ist allerdings auch bei einem eigenen Unfallverschulden vorhanden.

Bei der Beitragsbemessung wird eingeschätzt, wie hoch das Risiko eines Schadenfalls ist. Der Wagentyp und der Zulassungsort sind hierbei von besonders großer Relevanz. Einen weiteren Einfluss hat die ausgehandelte Selbstbeteiligung. Je mehr sich der Versicherungsnehmer an einem Schadenfall beteiligt, desto geringer fällt letztendlich die Versicherungsprämie aus.
Da die Vollkaskoversicherung einen umfassenderen Schutz als die Teilkaskoversicherung bietet, ist sie erst einmal erheblich teurer. Dies kann sich im Verlaufe der Vertragslaufzeit allerdings ändern. Denn anders als es bei der Teilkasko der Fall ist, kann bei der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden. Aufgrund dieser Tatsache ist es bei einer längeren Schadensfreiheit möglich, dass die Vollkaskoversicherung nur noch unwesentlich teurer als die Teilkaskoversicherung ist.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Schäden eines Elementarschadens, einem Brand oder einer Entwendung. Somit ist er vor den Kosten geschützt, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind. Allerdings gibt es dennoch Unterschiede im Leistungskatalog der verschiedenen Versicherungsgeber. Dies trifft insbesondere beim Zusammenstoß mit Tieren zu. Standardgemäß ist der Versicherungsnehmer nur vor einem Wild-Unfall geschützt. Kommt es allerdings zu einem Zusammenstoß mit einem Pferd oder einer Kuh, ist der Versicherungsschutz nicht vorhanden, sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

Die Versicherungsleistung kann also mit der Absicherung vor Unfällen mit speziellen Tierarten erweitert werden. Andererseits kann man sich allerdings auch vor den Unfällen mit jeglichen Tierarten absichern, indem im Vertrag niedergeschrieben wird, dass der Versicherungsschutz bei allen Tierunfällen greift.

Für den Versicherungsschutz wird eine Beitragszahlung fällig, deren Höhe von verschiedenen Kriterien abhängig ist. Grundsätzlich gestaltet sich die Beitragsbemessung ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings kann bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die eine Reduzierung der Versicherungsprämie bewirkt. Sollte es dann zu einem Schaden kommen, zahlt der Versicherungsnehmer erst einmal seine Selbstbeteiligung. Alles was darüber hinausgeht, wird vom Versicherungsgeber übernommen. Da die Leistung einer Teilkaskoversicherung relativ selten beansprucht wird, entscheiden sich viele Versicherungsnehmer für eine höhere Selbstbeteiligung und somit für eine geringere Beitragszahlung. Durch die Schadenshäufigkeit wird die Beitragszahlung nicht verändert. Es gibt also weder einen Schadenfreiheitsrabatt noch eine Prämienerhöhung, welche nach Beanspruchung der Versicherungsleistung veranlasst wird.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet prinzipiell zwei verschiedene Versicherungsformen. Zunächst einmal ist eine gewöhnliche Teilkaskoversicherung enthalten, die zum Beispiel vor Raub, Brand, Wildzusammenstößen und Umwelteinflüssen schützt. Dieser Versicherungsschutz wird bei der Vollkaskoversicherung allerdings durch diverse Leistungen erweitert. So ist der Versicherungsnehmer beispielsweise auch vor Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert, die bei einem selbstverschuldeten Unfall entstanden sind. Zusätzlich ist ein Versicherungsschutz vorhanden bei Schäden durch einen zahlungsunfähigen oder unbekannten Fremden. Dies ist von großer Wichtigkeit, sollte der Unfallverursacher Flucht begangen haben oder unversichert sein.

Die Beitragsbemessung gestaltet sich ähnlich wie bei der Teilkaskoversicherung. Auch hier ist der Wagentyp, der Zulassungsort und die vereinbarte Selbstbeteiligung von großer Relevanz.
Kommt es längere Zeit zu keinem Schaden, wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt. Da der Versicherungsschutz der Teil- und Vollkaskoversicherung separat behandelt wird, kommt es zu keiner Zurückstufung vom Schadenfreiheitsrabatt, wenn die Leistung der Teilkaskoversicherung beansprucht wird.

Damit man auf die Versicherungsleistung zurückgreifen kann, sind im Schadenfall verschiedene Pflichten zu erfüllen. So muss ein Unfall bzw. eine Beschädigung möglichst unverzüglich, spätestens aber nach einer Woche dem Versicherungsgeber gemeldet werden. Zusätzlich ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Das heißt: Der Autofahrer muss sich um eine zügige Ausbesserung des Defektes kümmern, um somit einen Folgeschaden zu verhindern. Des Weiteren darf er weder grob fahrlässig noch vorsätzlich handeln, möchte er die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Sollte der Autofahrer also zum Beispiel in betrunkenem Zustand gefahren sein, ist die Versicherung zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt.

Schutzbrief

Ein Schutzbrief kann separat, aber auch zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine Sonderform einer Versicherung, da es nicht um den Kostenschutz bei Sach- oder Personenschäden geht. Stattdessen bietet diese Versicherung verschiedene Hilfeleistungen an, die im Falle einer Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden können.

Dennoch sollte das Angebot des jeweiligen Versicherungsgebers genau geprüft werden. Der allgemeine Versicherungsschutz ist bei dieser Versicherungsform zwar immer ähnlich, allerdings gibt es dennoch Unterschiede im Detail zu entdecken. Ein gutes Beispiel stellt die Bereitstellung eines Mietwagens dar: Dieser Service kann in Anspruch genommen werden, sofern der eigene Pkw defekt ist oder gestohlen wurde. Manche Versicherungsgeber beschränken diese Leistung allerdings auf eine bestimmte Region. Befindet man sich also in einem anderen Bundesland, so kann das Recht auf einen Mietwagen entfallen.

Abgesehen von solchen Unterschieden ist der Versicherungsumfang bei den meisten Anbietern jedoch gleich. So wird dem Versicherungsnehmer zugesichert, im Falle eines Unfalls bzw. einer Panne den Wagen abzuschleppen oder (wenn möglich) direkt wieder in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Sollte die Weiterfahrt durch die Reparatur verzögert werden, kommt der Versicherungsgeber auch für die entstehenden Übernachtungskosten auf.

Auch bei einem plötzlichen Krankheitsfall wird von vielen Versicherungsgebern Hilfe versprochen. In diesem Fall wird ein Ersatzfahrer gestellt, der sich um die Weiterfahrt kümmert. Darüber hinaus werden noch verschiedene kleinere Zusatzleistungen gewährt, beispielsweise einen kostenlosen Routenplaner-Service.

Die Beitragsbemessung ist unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsnehmer. Stattdessen hängt die Höhe der Versicherungsprämie vom gewählten Leistungsumfang ab.

Insassen-Unfallversicherung

Bei der Insassen-Unfallversicherung handelt es sich um eine besondere Form der allgemeinen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz beinhaltet hierbei die Personen, welche sich zum Zeitpunkt eines Unfalls im bzw. am Fahrzeug befanden und einen Schaden davontrugen.
Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt (je nach Vertragsart) nach dem Pauschal- oder Platzsystem. Bei Letzterem ist jeder Insasse mit einer bestimmten Summe versichert. Bei dem Pauschalsystem erfolgt wiederum eine gleichmäßige Aufteilung auf alle Insassen, wobei selbst die unverletzten Personen in die Berechnung einbezogen werden.

Grundsätzlich sind alle Personenschäden abgesichert, welche im Zusammenhang mit dem Pkw entstanden sind. Dazu zählt nicht nur der Unfall während der Fahrt. Wird die Verletzung beim Ein- bzw. Aussteigen, beim Tanken bzw. Reparieren des Pkws oder bei der Absicherung der eigenen Unfallstelle ausgelöst, so greift dennoch der Schutz der Insassen-Unfallversicherung.

Um in den Genuss eines solchen Versicherungsschutzes zu kommen, muss eine regelmäßige Beitragszahlung an den Versicherungsgeber gewährleistet sein. Die Höhe dieser Versicherungsprämie bemisst sich anhand des Versicherungssystems und der vereinbarten Deckungssumme.

Sobald der Versicherungsvertrag unterschrieben wurde, ist der Versicherungsnehmer mit seinen Insassen abgesichert. Soll das Vertragsverhältnis wieder gekündigt werden, so wird dies in schriftlicher Form mitgeteilt, wobei allerdings die Kündigungsfrist von großer Relevanz ist. Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsperiode erfolgt sein. Eine fristlose Kündigung ist hingegen nur in Sonderfällen möglich, so zum Beispiel bei einem Fahrzeugwechsel oder bei Abmeldung des Pkws. Der Versicherungsgeber muss in diesem Fall die Kündigung mit sofortiger Wirkung akzeptieren und vorausbezahlte Prämien erstatten.
Ein wenig anders verhält es sich nach einem Schadensfall. Auch hier hat der Versicherungsnehmer zwar das Recht auf eine fristlose Kündigung, allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die Prämien der aktuellen Vertragsperiode dennoch bezahlt werden müssen. Aufgrund dieser Tatsache sollte von einer fristlosen Kündigung nach einem Schadensfall lieber abgesehen werden.

Der Versicherungsschutz bei der Insassen-Unfallversicherung

Eine Insassen-Unfallversicherung schützt Fahrer und Beifahrer vor den Folgen eines Verkehrsunfalls. Somit bezieht sich dieser Versicherungsschutz auf alle Insassen, die bei einem Verkehrsunglück geschädigt werden.

Die Unterschiede zur Haftpflichtversicherung sind zwar gering, aber dennoch von großer Relevanz. Schließlich kann der Unfall von einer Person verursacht werden, die keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Gefahr ist vor allem bei Fußgängern oder Fahrradfahrern vorhanden. In diesem Fall kann der Unfallverursacher nur im Rahmen der privaten finanziellen Möglichkeiten haftbar gemacht werden, wobei in den meisten Fällen ein geringer Betrag herauskommt. Noch schlimmer gestaltet sich die ganze Situation, sollte der Unfallverursacher Fahrerflucht begehen oder die Einwirkung höherer Gewalt (z.B. Unwetter) zum Schadensfall führen. Schließlich kann hierbei niemand für die Schäden belangt werden, weshalb die Unfallopfer keine Entschädigung erhalten.
Für solche Vorfälle wurde die Insassen-Unfallversicherung ins Leben gerufen, welche für die Schäden an Fahrer und Beifahrer aufkommt.

Von großer Relevanz ist hierbei die Versicherungsart: man unterscheidet zwischen dem Platz- und Pauschalsystem. Bei Letzterem wird die Höchstdeckungssumme auf alle Insassen gleichmäßig aufgeteilt. Sollte hingegen ein Platzsystem vereinbart werden, so bezieht sich der Versicherungsschutz auf eine bestimmte Anzahl an Personen.

Die Versicherungsgesellschaft wird allerdings nur eine Zahlung tätigen, sofern der Fahrer nicht gegen die Leistungseinschränkung verstoßen hat. Dazu zählt zum Beispiel die Fahrt unter Alkoholeinfluss und die Pkw-Nutzung ohne entsprechende Berechtigung.

Pauschal oder Platzsystem?

In dem Bereich der Insassen-Unfallversicherung werden vier verschiedene Formen angeboten: Die Berufsfahrerversicherung, die namentliche Versicherung sonstiger Personen, die Pauschalversicherung und die Platzversicherung. In den meisten Fällen wird eine der letzten beiden Varianten bevorzugt, weshalb die Interessenten über die Unterschiede informiert sein sollten.

Das Pauschalsystem bezieht sich in gleichem Maße auf alle Personen, die sich während des Unfalls im Fahrzeug befanden. Sollte nur der Fahrer im Pkw gesessen haben, so wird die gesamte Zahlung zu seinen Gunsten ausfallen. Bei mehr als einem Insassen wird die Versicherungssumme wiederum beitragsfrei um 50 Prozent erhöht und dann gleichmäßig verteilt. Somit ist die Deckungssumme unabhängig von der Anzahl der Beifahrer. Bei zwei Insassen wird schließlich die gleiche Summe ausgezahlt wie bei vier oder fünf Mitfahrern.

Ein gänzlich anderer Fall liegt bei einem Platzsystem vor. Hierbei wird jede Person mit einer festgelegten Summe versichert, weshalb es zu keiner Aufteilung kommt. Dies ist vor allem bei einer hohen Anzahl an Mitfahrern von Vorteil, weshalb die Fahrer eines Kleinbusses einen solchen Versicherungsschutz häufig bevorzugen.

Im Pkw-Bereich ist das Pauschalsystem verbreiteter. Schließlich befinden sich in einem normalen Automobil maximal fünf Personen, weshalb der Versicherungsschutz des Pauschalsystems ausreichend ist. Wer allerdings einen kleinen Bus oder einen Van steuert, der sollte ernsthaft darüber nachdenken, ob ein Platzsystem nicht geeigneter wäre.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten eines Rechtsstreits auf. Hierbei wird allerdings nach verschiedenen Bereichen unterschieden, weshalb die Verkehrs – Rechtsschutzversicherung eine eigene Versicherungsform darstellt.

Abgedeckt werden hierbei alle Kosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung im Verkehrsrecht entstehen können. Dazu zählen zum Beispiel Streitigkeiten bei einem Unfall. Sind sich die Beteiligten uneinig über die Schuldfrage, so ist eine rechtliche Auseinandersetzung die logische Folge. Sofern eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, werden vom Versicherungsgeber alle Kosten übernommen, die während des Rechtsstreits entstehen. Dazu zählen nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten sondern auch die Zeugengelder.
Endet der Rechtsstreit zur eigenen Ungunst, so werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen. Somit ist der Versicherungsnehmer vor der Gefahr einer größeren finanziellen Aufwendung geschützt.

Dieses Prinzip bezieht sich allerdings nicht nur auf die Unfallstreitigkeiten. Auch bei einer Bußgeldangelegenheit werden sämtliche Gerichtskosten übernommen. Selbiges trifft bei Streitigkeiten bezüglich eines Autoverkaufs oder bei einer Auseinandersetzung mit einem Dienstleistungsunternehmen (z.B. einer Werkstatt) zu.

Kurz gesagt: Alle gerichtlichen Auseinandersetzungen, die mit dem Verkehr zu tun haben, werden von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung finanziert. Ein Sonderfall liegt lediglich bei Streitigkeiten aufgrund von Park- und Halteverstößen vor. Bei solchen Vorkommnissen ist der Versicherungsschutz nämlich nicht vorhanden.

Bei den Versicherungsnehmern handelt es sich in den meisten Fällen um Personen, die besonders viel im Straßenverkehr unterwegs sind. Die Dringlichkeit eines solchen Versicherungsschutzes hängt allerdings auch noch von ganz anderen Kriterien ab: Wer zum Beispiel keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist auf eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besonders angewiesen. Schließlich sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht automatisch abgesichert, weshalb es von besonderer Relevanz ist, die Schuldfrage gerichtlich klären zu können.

Sollte man am Abschluss einer solchen Versicherung interessiert sein, muss gut überlegt werden, ob der Versicherungsvertrag separat oder in Kombination mit anderen Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden soll. Eine beliebte Kombination stellt zum Beispiel die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dar. Werden diese Versicherungen nämlich bei ein und derselben Gesellschaft abgeschlossen, kommt dies deutlich günstiger als würde man alle Versicherungen einzeln abschließen.

Bevor ein Verkehrs-Rechtsschutz Vertrag allerdings unterschrieben wird, ist es von großer Relevanz, die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen. Vor allem bei der Beitragshöhe können erhebliche Unterschiede auftreten. Im Regelfall berechnet sich diese allerdings anhand der vereinbarten Deckungssumme und dem Risiko eines Rechtsstreits. Das Risiko ergibt sich aus der Anzahl der versicherten Fahrzeuge.