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Kfz-Untersuchungen

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jedes Kraftfahrzeug in bestimmten Abständen technischen Prüfungen unterzogen werden muss. Mit diesen Kfz-Untersuchungen sollen die Fahrtauglichkeit und die Funktionsfähigkeit der Fahrzeuge kontrolliert werden, um die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr und die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen zu garantieren.

Im alltäglichen Straßenverkehr sind die Kraftfahrzeuge vielfältigen Belastungen ausgesetzt, was den meisten Fahrern oftmals nicht bewusst ist. Dauerbetrieb, extreme Hitze und Kälte, aber auch außergewöhnliche Beanspruchung sind Faktoren, die langfristig die Funktionsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs gefährden können. Kommen unregelmäßige, falsche Wartung oder unsachgerechte Fahrweise hinzu, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Panne oder eines Unfalls ohne turnusmäßige technische Untersuchungen vorprogrammiert.

Die Automobilindustrie hat in den letzten Jahren zwar enorme Fortschritte in der Qualitätssicherung und Langlebigkeit von Material und Technik erzielt. Dennoch bleiben die regelmäßigen Kfz-Untersuchungen nach wie vor eine zentrale Notwendigkeit für den einwandfreien Betrieb eines Fahrzeugs. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die Mehrzahl der Kraftfahrzeuge nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Die meisten Kraftfahrzeuge sind älteren Baujahrs und verlangen dementsprechend zum Teil sogar wesentlich sorgfältigere Kontrollen und Wartung als die neueren Fahrzeugtypen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte zum Thema Kfz-Untersuchungen. Dabei werden die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen beschrieben und praktische Ratschläge gegeben.

Gesetzliche Pflichtuntersuchungen

Zur Gewährleistung der allgemeinen Verkehrssicherheit hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben. Hier trifft es nicht nur die Autofahrer und Motorradfahrer. Auch Wohnmobile und Caravans müssen routinemäßig durchgecheckt werden. Selbst Oldtimer bleiben davon nicht verschont.

Im Sprachgebrauch hat sich für die Pflichtuntersuchungen die Bezeichnung TÜV eingebürgert. Das entspricht nicht ganz der Realität, da neben dem TÜV auch etliche andere Unternehmen die Hauptuntersuchung anbieten. Der Grund für die Bekanntheit des TÜV ist sein früheres langjähriges Monopol, das inzwischen jedoch abgeschafft wurde.

In der breiten Öffentlichkeit ist es immer noch zu wenig bekannt, dass der Gesetzgeber das frühere Monopol aufgehoben hat und inzwischen ein reger Wettbewerb unter den verschiedenen Prüforganisationen besteht. Dieser Wettbewerb zeigt sich zunächst in unterschiedlichen Gebühren. Ein Preisvergleich lohnt sich daher. Ein weiteres Ergebnis dieses Wettbewerbs ist, dass das Serviceangebot der Prüfungsorganisationen weiter entwickelt wurde. Neben den gesetzlichen Pflichtuntersuchungen bieten sie Gutachten in verschiedenen Bereichen und Beratung bei Wartung und Pflege.

Zu den amtlich anerkannten Prüfungsorganisationen gehören TÜV Nord (Technischer Überwachungsverein), TÜV Rheinland, TÜV Süd, DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), FSP, GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung) und KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger). Diese Unternehmen unterliegen alle der staatlichen Kontrolle. Damit soll gewährleistet werden, dass die Prüfungen ordnungsgemäß vorgenommen werden.

Langfristig müssen die Kraftfahrer mit höheren Prüfungskosten rechnen. Die Preise für die gesetzlichen Pflichtuntersuchungen sollen voraussichtlich um durchschnittlich 6,5 Prozent steigen. Die Gebührenerhöhung wird voraussichtlich Ende 2008 verabschiedet werden.

Hauptuntersuchung

Die wichtigste Prüfung für alle Kraftfahrer – unabhängig vom Fahrzeugtyp – ist die Hauptuntersuchung (HU). Sie muss in bestimmten Zeitabständen von jedem Kraftfahrer für sein Fahrzeug nachgewiesen werden.

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung ©iStockphoto/loraks

Die Zeiträume für die Hauptuntersuchung hängen vom Fahrzeugtyp ab. Pkw-Fahrer haben ihr Fahrzeug im Normalfall alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung zu bringen. Ist das Auto eine Erstzulassung, dann gilt für die erste Hauptuntersuchung eine einmalige Frist von 36 Monaten. Für andere Fahrzeugtypen gelten zum Teil kürzere Fristen. Taxen und Mietwagen müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung, Motorräder und Leichtkrafträder alle 24 Monate. Lkws bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht alle 24 Monate und über 3,5 t alle 12 Monate. Wohnwagen und Anhänger bis 3,5 t müssen sich alle 24 Monate, über 3,5 t alle 12 Monate der Untersuchung stellen.

Die genannten Fristen für die Hauptuntersuchung sind bindend und können nicht hinausgeschoben werden. Allerdings ist es jederzeit möglich, den Termin für die Hauptuntersuchung vorzuziehen. Diese Regelung kommt vor allem den Fahrzeughaltern entgegen, die ihr Fahrzeug mit dem Zusatz „TÜV neu“ verkaufen möchten.

Wann der nächste Untersuchungstermin ansteht, ist auf der Prüfplakette am hinteren Nummerschild des Fahrzeugs eingetragen. Der Monat, der auf der Prüfplakette noch oben zeigt, gibt den nächsten Prüftermin an. Zum Prüfungstermin hat der Gesetzgeber zusätzliche Bestimmungen erlassen. Ist die nächste Hauptuntersuchung beispielsweise im Juni 2010 fällig, dann bedeutet das, der Termin muss spätestens im Juni 2010 stattfinden. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte im Flensburger Verkehrsstrafregister.

Überschreitet ein Fahrzeughalter den Termin für die Hauptuntersuchung um zwei bis vier Monate, droht im ein Bußgeld von 15 €, bei einer Verzögerung von vier bis acht Monaten sind es 25 € und bei mehr als acht Monaten 40 € und außerdem bis zu zwei Punkte in Flensburg. Außerdem wird die neue Plakette nicht zum verspäteten Prüfungstermin erteilt, sondern rückwirkend zum ursprünglich gesetzlich vorgeschriebenen Termin. Es ist also rein gar nichts gewonnen, wenn man den Untersuchungstermin verzögert.

Vorbereitung

Wenn der nächste Termin für eine Hauptuntersuchung näher rückt, sollte man einige Vorbereitungen treffen, damit man ohne Probleme mit dem Fahrzeug durch die Prüfung kommt. Mit etwas Zeitaufwand können selbst technische Laien den Zustand ihres Fahrzeugs zumindest so weit beurteilen, dass klar wird, ob grobe Mängel vorhanden sind. Ist das der Fall, dann erspart man sich Zeit und Geld, wenn sie vor der Hauptuntersuchung repariert sind.

Dazu sollte man das Auto in aller Ruhe anhand einer Checkliste inspizieren. Sind der Verbandskasten, die Schutzhandschuhe und das Warndreieck im Wagen, vollständig und in Ordnung? Funktioniert die Beleuchtung in allen Stufen (Standlicht, Abblendlicht, Bremslicht, Blinklicht)? Sind die Oberflächen der Beleuchtungsgehäuse erblindet?

Danach kann man sich den Bremsen zuwenden. Die Handbremse muss sich leicht bedienen lassen und einrasten. Die normalen Bremsen sollten schnell und kräftig wirken. Das findet man am besten bei einer Probefahrt auf einem leeren Parkplatz heraus, indem man einige Male bei mittlerer Geschwindigkeit stark abbremst. Der Wagen sollte dabei sauber die Spur halten und nicht verziehen oder schräg zum Stehen kommen.

Reifen und Felgen sind ebenfalls Prüfpunkte, die sich vorab klären lassen. Das Reifenprofil muss bei Sommerreifen mindestens 1,6 mm betragen und bei Winterreifen 2 mm. Die Reifen dürfen keine Risse, Schnitte oder sonstige Beschädigungen aufweisen. Die Felgen müssen frei von Beschädigungen und richtig befestigt sein. Das Fahrzeug darf keinen Rost an tragenden Teilen, Unterboden oder am Auspuff aufweisen und auch im Motorraum müssen sämtliche tragenden Teile rostfrei sein.

Findet man beim Überprüfen dieser Punkte Mängel, dann ist es empfehlenswert, sie gleich in der Werkstatt beheben zu lassen, denn dies sind K.o.-Kriterien bei der Hauptuntersuchung. Erst wenn diese Mängel repariert sind, macht ein Prüfungstermin Sinn. Das Auto sollte man auch dann in die Werkstatt geben, wenn es beim Fahren ungewöhnliche Geräusche macht oder der Auspuff qualmt.

Ablauf

Bei der Hauptuntersuchung muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug bei den Prüfstellen der staatlich anerkannten Prüforganisationen vorfahren. Dort unterzieht ein Prüfer das Fahrzeug einer gründlichen Kontrolle. Besteht das Fahrzeug die Hauptuntersuchung erfolgreich, erhält der Fahrer die HU-Plakette, die auf dem hinteren Nummernschild befestigt wird. Zur Durchführung der Hauptuntersuchung ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Viele Prüforganisationen bieten ihren Kunden zudem eine Erinnerung an die nächste fällige Hauptuntersuchung per Email – an ein Service, der verhindert, dass man die wichtige Frist verpasst.

Ganz wichtig: Am Prüfungstag benötigt man alle Fahrzeugpapiere. Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung, Führerschein, Personalausweis und die Prüfbescheinigung und /oder der Prüfungsbericht von der letzten vorgenommenen Hauptuntersuchung werden vom Prüfer verlangt. Ohne die Fahrzeugpapiere kann die Hauptuntersuchung nicht stattfinden. Ferner sollten eventuelle vormalige Änderungsabnahme-Bescheinigungen sowie Rechnungen über Reparaturen und Wartung griffbereit liegen, um eventuelle Fragen des Prüfers schnell beantworten zu können.

Bei der Hauptuntersuchung begutachtet der Prüfer eine Vielzahl von Punkten. Der Zustand von Bremsen, Felgen, Reifen und Motor gehört dazu ebenso wie die allgemeine Funktionsfähigkeit und Fahrtauglichkeit. Seit dem 1. April 2006 kontrollieren die Prüforganisationen auch die Elektronik im Fahrzeug wie das Antiblockiersystem (ABS) und das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP). Dies gilt auch für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD).

Wenn der Prüfer rundum zufrieden mit dem Zustand des Fahrzeugs ist, erstellt er einen Prüfungsbericht und/oder eine Prüfungsbescheinigung und befestigt die HU-Prüfplakette am Nummernschild. Dann kann der Fahrer erleichtert seine Fahrt fortsetzen – bis zur nächsten Hauptuntersuchung. Den Prüfungsbericht bzw. die Prüfungsbescheinigung muss er mindestens zwei Jahre aufbewahren und zur nächsten Hauptuntersuchung mitbringen.

Sollte der Prüfer allerdings Mängel feststellen, dann gibt es die begehrte Prüfplakette erst einmal nicht. Stattdessen händigt der Prüfer dem Fahrer einen Mängelbericht aus. Mit diesem Mängelbericht fährt man am besten gleich in die Werkstatt und lässt das Auto reparieren. Von eigenem Handanlegen ist dringend abzuraten, da die Prüfer immer hohe Maßstäbe anlegen.

Im Gegensatz zu früheren Regelungen hat der Fahrer bei Feststellung von Mängeln die Pflicht, diese innerhalb eines Monats zu beheben. Überzieht man den Termin für die so genannte Nachuntersuchung, dann wird eine neue Hauptuntersuchung fällig. Das hat den unangenehmen Nebeneffekt, dass nochmals die volle Gebühr zu entrichten ist. Sobald die Mängel am Fahrzeug repariert sind, kann man einen neuen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren. In der Regel gibt der Prüfer bei der zweiten Untersuchung seine Genehmigung samt Prüfungsbericht und Prüfplakette. Die Kosten für eine Hauptuntersuchung für einen Pkw belaufen sich zwischen 45 und 55 €. Werden Mängel festgestellt, dann muss man für eine Nachuntersuchung nochmals zwischen 20 und 25 €einkalkulieren.

Abgasuntersuchung

Für alle Kraftfahrer ist die Abgasuntersuchung (AU) zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) die wichtigste regelmäßige Pflichtuntersuchung. Bei der Abgasuntersuchung geht es darum zu messen, ob das Fahrzeug die gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen beim Schadstoffausstoß einhält.

Die Abgasuntersuchung wird von allen staatlich anerkannten Prüforganisationen vorgenommen. Dazu zählen TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP und KÜS. Ob ohne Katalysator, ob mit ungeregeltem oder geregeltem Katalysator – die Abgasuntersuchung ist für alle Fahrzeugtypen bis auf ganz wenige Ausnahmen verbindlich. Sie unterscheidet sich lediglich in der technischen Durchführung, die bei Ottomotoren anders abläuft als bei Dieselmotoren.

Die Abgasuntersuchung ist erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Danach muss sie alle 24 Monate durchgeführt werden. Für Taxen und Mietwagen beträgt die Frist 12 Monate, ebenso für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor und über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Ein Vorziehen der Abgasuntersuchung ist jederzeit möglich, ein Hinausschieben hingegen nicht. Der Gesetzgeber ahndet eine verspätete Abgasuntersuchung mit Bußgeld als Ordnungswidrigkeit.

In der Regel wird die Abgasuntersuchung zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt. Für die Untersuchung muss man vorab einen Termin vereinbaren. Die Kosten für die Abgasuntersuchung belaufen sich je nach Prüfungsorganisation und Motorart auf 20 bis 45 €. Für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD) werden Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung grundsätzlich an einem Termin zusammen geprüft.

Bei der Abgasuntersuchung misst der Prüfer in erster Linie die Abgaswerte des Fahrzeugs. Darüber hinaus untersucht er den Motor (Temperatur, Zündzeitpunkt, Drehzahlbereich usw.) und alle schadstoffrelevanten Bauteile am Fahrzeug wie Auspuff, Kraftstoffsystem, Filter, Katalysatoren. Bemerkt man vor der Abgasuntersuchung, dass der Auspuff qualmt oder beschädigt ist oder andere schwerwiegende Mängel bestehen, dann sollte das Fahrzeug erst von einer Kfz-Werkstatt repariert werden, bevor man zur Prüfung vorfährt.

Stellt der Prüfer bei der Abgasuntersuchung fest, dass alle erforderlichen Grenzwerte und sonstige Kriterien eingehalten sind, dann gibt es die AU-Prüfplakette, die auf dem vorderen Nummernschild angebracht wird sowie einen AU-Prüfbericht. Dieses Prüfungsbericht muss der Fahrzeughalter mindestens zwei Jahre aufheben und zur nächsten Abgasuntersuchung mitbringen.

Wenn die Abgasuntersuchung nicht erfolgreich verläuft, händigt der Prüfer dem Fahrzeughalter einen Mängelbericht aus. Dann müssen die bescheinigten Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats behoben werden und in diesem Zeitraum ebenfalls eine Nachuntersuchung stattfinden.

Sicherheitsprüfung

Die Sicherheitsprüfung ist eine gesetzliche Pflichtuntersuchung für Nutzfahrzeuge. Darunter fallen Lkws, Omnibusse mit mehr als acht Sitzplätzen und alle Anhänger über 10 t. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Sicherheitsprüfung, die allgemeine Verkehrssicherheit zu garantieren. Kontrolliert werden dabei Fahrgestell, Fahrwerk, Bremsanlage, Lenkung, Auspuffanlage, Reifen und Räder sowie die Schließfunktion von elektrisch betätigten Türen.

Die Sicherheitsprüfung (SP) führen die staatlich anerkannten Prüforganisationen durch. Für die Untersuchung ist ein Termin erforderlich. Die Prüfungsfristen sind je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich. Lkws zwischen 7,5 und 12 t müssen ihre erste Sicherheitsprüfung 42 Monate nach der Erstzulassung absolvieren, liegt ihr Gewicht über 12 t, sind es 30 Monate. Anschließend muss die Sicherheitsprüfung für alle Lkws immer 6 Monate nach der Hauptuntersuchung nachgewiesen werden. Die Kosten für eine Sicherheitsprüfung belaufen sich abhängig vom Fahrzeugtyp und der Gewichtsklasse auf 40 bis 100 €. Omnibusse sind nach der Erstzulassung zunächst zweimal im Abstand von sechs Monaten nach der Hauptuntersuchung prüfungspflichtig. Danach müssen sie alle drei Monate zur Sicherheitsprüfung.

Die Fristen für die Sicherheitsprüfung sind bindend und können nicht geändert werden. Bei Versäumen drohen dem Fahrzeughalter Bußgelder. Durchläuft das Fahrzeug die Sicherheitsprüfung ohne Beanstandung, dann bekommt es die Prüfplakette, die hinten links am Fahrzeugheck befestigt wird. Stellt der Prüfer jedoch Mängel fest, dann müssen diese binnen eines Monats repariert sein. Zugleich muss in diesem Monat eine Nachuntersuchung stattfinden.

Änderungsabnahmen

Wer den Wunsch hat, sein Auto, Motorrad oder Wohnmobil ganz individuell zu gestalten, findet dazu ein riesiges Angebot vor. Das Tuning eines Fahrzeugs kann sich auf nahezu alle Bereiche erstrecken. Die Motorleistung kann verstärkt, das Fahrwerk sportlicher tiefer gelegt und Spoiler zur Verbesserung der Aerodynamik angebracht werden. Sportlenkräder, Spezialsitze und Spezialfelgen gehören zu den weiteren Angeboten, wenn man seinem Fahrzeug einen persönlichen Stil geben möchte.

Die Straßenverkehrs-Zulassungordnung (StVZO) erlaubt diese Änderungen, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass sie die Fahrtauglichkeit und die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Der Gesetzgeber hat deswegen eine besondere Prüfung eingeführt, die Änderungsabnahme. Der Sinn der Änderungsabnahme besteht darin sicherzustellen, dass die vorgenommenen technischen Änderungen an Fahrzeugen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Sollten die Tuningmaßnahmen allerdings die Sicherheit der Insassen oder anderer Verkehrteilnehmer gefährden oder die Lärmbelastung bestimmte Grenzwerte überschreiten, dann kann – so sieht es der Gesetzgeber vor – die allgemeine Betriebserlaubnis aufgehoben werden.

Wenn man vorhat, Tuningmaßnahmen am Fahrzeug vornehmen zu lassen, sollte man sich daher eingehend erkundigen, welches Tuning erlaubt und ob es genehmigungspflichtig ist. Einen ersten Hinweis darauf geben die Produktinformationen der Tuningprodukte. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Am besten ist es, vor dem Tuning mit den staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen Kontakt aufzunehmen. Ein Gespräch mit den Experten von TÜV, DEKRA, KÜS, FSP und GTÜ bringt Klarheit darüber, was geht und was nicht. Genehmigungspflichtige Tuningmaßnahmen müssen sofort nach dem Einbau durch eine so genannte Änderungsabnahme geprüft und genehmigt werden. Änderungsabnahmen kosten zwischen 20 und 35 €.

Motorrad-Untersuchungen

Der Gesetzgeber hat für Motorräder und Leichtkrafträder bestimmte Pflichtuntersuchungen vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind. Die Untersuchungen finden in staatlich anerkannte Institutionen statt. Dazu zählen TÜV, DEKRA, KÜS, FSP und GTÜ. Jeder Motorradfahrer kann frei entscheiden, wo er die Prüfung vornehmen lassen will.

Die zentrale Pflichtuntersuchung für Motorräder ist die Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung geht es darum, die allgemeine Fahrtauglichkeit, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Motorrads zu testen. Die Prüfer testen unter anderem Bremsen, Reifen und Felgen, Motorfunktion, Auspuff und Motorlautstärke.

Anders als bei den Pkws ist bei den meisten Motorrädern in die Hauptuntersuchung auch eine Abgasuntersuchung integriert. Das bedeutet in der Praxis einen Termin und eine Gebühr für beide Untersuchungen. Die Gebühren für die Hauptuntersuchung einschließlich Abgasuntersuchung belaufen sich auf 45 bis 55 €.

Die Hauptuntersuchung ist verpflichtend für Krafträder mit Zwei- oder Vier-Takt-Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von über 50 cm³ und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Ebenfalls prüfungspflichtig sind dreirädrige Krafträder (Trikes) und vierrädrige Krafträder (Quads). Befreit von der Abgasuntersuchung sind Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.

Die Hauptuntersuchung muss alle 24 Monate durchgeführt werden. Diese Frist ist bindend, ihre Überschreitung wird vom Gesetzgeber mit Sanktionen belegt. Wer die Hauptuntersuchung nicht im vorgegebenen Zeitraum nachweisen kann, dem drohen Bußgelder und Punkte im Flensburger Verkehrsstrafregister.

Bevor man sein Motorrad zur Hauptuntersuchung bringt, sollte man einen eigenen Kurz-Check vornehmen, um zu verhindern, dass der Prüfer die Prüfplakette verweigert. Die Bremsen sollten einwandfrei arbeiten, die Reifen das Mindestprofil von 1,6 mm aufweisen, die Kette rostfrei und gut geschmiert sein. Ebenso muss der Ölstand ausreichend sein und die elektrische Anlage tadellos funktionieren.

Wenn der Prüfer nichts am Motorrad zu beanstanden hat, bekommt man die Prüfplakette und einen Prüfungsbericht und/oder eine Prüfbescheinigung, die man mindestens zwei Jahre aufheben und zur nächsten Hauptuntersuchung vorlegen muss. Findet der Prüfer Mängel, dann erhält man einen Mängelbericht und ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen die Mängel reparieren zu lassen und einen Termin zur Nachuntersuchung wahrzunehmen.

Neben der Hauptuntersuchung gibt es noch eine weitere Pflichtuntersuchung für Krafträder. Wenn man bestimmte bauliche Änderungen am Kraftrad vornimmt, etwa einen neuen Lenker oder einen Auspuff einbaut, kann es unter Umständen erforderlich sein, eine so genannte Änderungsabnahme bei den Prüfungsorganisationen zu beantragen. In welchen Fällen das erforderlich wird, darüber geben die Servicemitarbeiter Auskunft. Eine Änderungsabnahme kostet zwischen 20 und 25 €.

Prüfungen für Wohnmobile und Caravans

Besitzer von Wohnmobilen und Caravans (Wohnwagen, Wohnanhänger) haben ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen verschiedenen technischen Prüfungen zu unterziehen.
Dazu zählen die Hauptuntersuchung, die Abgasuntersuchung (nur für Wohnmobile) und die Gasuntersuchung. Werden bauliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, kann zusätzlich eine Änderungsabnahme erforderlich werden. Diese Pflichtuntersuchungen führen die bekannten Prüfungsorganisationen durch.

Die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung erfolgen bei Wohnmobilen abhängig vom Gewicht. Wohnmobile mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht werden wie Pkws geprüft. Das heißt, nach der Erstzulassung müssen die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung spätestens nach 36 Monaten erfolgen und anschließend regelmäßig alle 24 Monate. Wohnmobile zwischen 3,5 und 7 t Gesamtgewicht haben diese beiden Untersuchungen nach der Erstzulassung sechs Jahre lang alle 24 Monate zu erbringen, danach alle 12 Monate. Bei Wohnwagen bis 3,5 t müssen diese Untersuchungen alle 24 Monate stattfinden, bei Wohnwagen über 3,5 t alle 12 Monate.

Die Gasuntersuchung wird notwendig, falls das Wohnmobil oder der Wohnwagen eine Gasanlage besitzt. Diese Untersuchung dient, wie auch die Hauptuntersuchung, vor allem der Sicherheit. Gas ist ein gesundheitsgefährdender und explosiver Stoff, der eine sachgerechte Lagerung erfordert. Bereits kleinste Beschädigungen oder Defekte in der Gasanlage können schwerwiegende Folgen haben. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, dass die Gasanlage alle zwei Jahre von einem Fachmann kontrolliert werden muss.

Ganz wichtig: Die Gasprüfung muss vor der Hauptuntersuchung stattfinden, sie kann nicht nachgeholt werden. Die Prüfbescheinigung über die erfolgreiche Gasprüfung ist bei der Hauptuntersuchung vorzulegen. Die Fristen für die einzelnen Prüfungen sind verbindlich, bei Nichteinhaltung drohen Verwarnungsgelder und Punkte in Flensburg. Die Kosten für eine Hauptuntersuchung bewegen sich zwischen 45 und 70 €. Die Abgasuntersuchung schlägt mit 25 bis 50 € zu Buche.

Oldtimer-Gutachten

Wer einen Oldtimer sein Eigen nennt, für den gelten ebenfalls bestimmte Pflichtuntersuchungen. Ob es sich bei einem Fahrzeug überhaupt um einen Oldtimer im Sinne des Gesetzgebers handelt, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Laut § 23 ist ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt und „ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“. Ob ein über 30 Jahre altes Fahrzeug ein Kulturgut ist, entscheiden Spezialisten der staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen. TÜV, DEKRA und die übrigen Institutionen haben dafür einen Kriterienkatalog ausgearbeitet.

Um herauszufinden, ob ein altes Auto oder Motorrad ein echter Oldtimer ist, muss man ein Oldtimer-Gutachten bei den genannten Prüfungsorganisationen durchführen lassen. Wenn der Prüfer dies bescheinigt, kann der Oldtimer unter besonderen Bedingungen am Verkehr teilnehmen. Die Kosten für das Oldtimer-Gutachten sind mit 45 bis 55 € zu veranschlagen.
Mit einem H-Kennzeichen kann er zeitlich unbeschränkt gefahren werden, mit einem Saisonkennzeichen zwei bis höchstens elf Monate im Jahr. In beiden Fällen muss der Oldtimer die reguläre Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung wie alle übrigen Pkws alle 24 Monate durchlaufen. Entscheidet sich der Besitzer für ein rotes Dauerkennzeichen, entfällt die Pflicht zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Der Oldtimer darf aber dann nur zu bestimmten Anlässen im Straßenverkehr fahren.

Bauliche Änderungen dürfen bei einem Oldtimer auch nur in bestimmten Bereichen durchgeführt werden und müssen gegebenenfalls durch eine Änderungsabnahme genehmigt werden. Was für Änderungen gesetzlich erlaubt ist, erfährt man bei den Fachleuten der Prüfungsorganisationen.

Freiwillige Untersuchungen

Die gesetzlichen Pflichtuntersuchungen können nur den Rahmen für einen sicheren Straßenverkehr setzen. Es wäre ein Missverständnis anzunehmen, mit der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung alle zwei Jahre das Nötige getan zu haben. Es ist klar, dass die gesetzlichen Pflichtuntersuchungen alleine nicht ausreichen, um ein Kraftfahrzeug betriebsfähig und verkehrssicher zu machen. Letztendlich liegt es in der Verantwortung der Fahrer, ihr Auto, ihr Motorrad oder Wohnmobil intakt und fahrfähig zu halten.

Auf Nummer sicher geht man, wenn das Kraftfahrzeug einmal im Jahr von einer Kfz-Werkstatt durchgesehen wird. Diese Investition lohnt sich auch langfristig. Die regelmäßige Wartung lässt schwerwiegende Schäden wie etwa Rost an tragenden Fahrzeugteilen gar nicht erst aufkommen. Eventuelle Mängel können so fachmännisch behoben werden, bevor sie eine ernsthafte Gefahr für die eigene Sicherheit und die aller anderen Verkehrsteilnehmer werden.

Gerade Besitzern von älteren Fahrzeugen ist eine freiwillige jährliche Inspektion anzuraten. Je älter ein Kraftfahrzeug wird, desto größere Bedeutung erhalten die Wartung und die Pflege. Denn damit lassen sich nicht nur Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit garantieren – auch die Reparaturkosten bleiben oftmals geringer, wenn man den Schaden sofort behebt, bevor er sich ausbreiten oder Folgeschäden nach sich ziehen kann. Ein Nebeneffekt der regelmäßigen Wartung ist, dass man die Wartungskosten gleichmäßiger verteilen kann, wodurch große Rechnungen eher selten sind. Wer regelmäßig freiwillige Untersuchungen durchführen lässt, trägt zudem zur Werterhaltung seines Fahrzeugs bei.

Tipps zu Kfz-Untersuchungen

Um einen Überblick auf die im Jahr anfallenden Kfz-Untersuchungen zu erhalten, empfiehlt es sich, einen Wartungskalender anzulegen. Darin kann man nicht nur die Termine für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung eintragen, sondern auch die Zeitpunkte für die routinemäßigen Wartungsarbeiten wie Ölwechsel oder Bremsflüssigkeitskontrolle.

Vor allem sollte man den Zustand des Fahrzeugs immer wieder in kürzeren Abständen selbst zu kontrollieren. Dazu muss man kein Experte sein. Ob ein Fahrzeug funktionsfähig ist, kann man zumindest in gewissen Bereichen problemlos feststellen. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Bremsen, der Beleuchtung, des Reifenprofils, des Kühlwasser- und Ölstands und des Auspuffs. Bei ungewohnten Fahrgeräuschen sollte man eine Kfz-Werkstatt aufsuchen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Wartungstermine für bestimmte Funktionsteile einzuhalten, um einen vorzeitigen Verschleiß oder gar einen Defekt zu vermeiden. Anhand einer Checkliste kann man sein Fahrzeug regelmäßig kontrollieren. Das ist besonders vor und nach längeren Reisen empfehlenswert.

Eine jährliche allgemeine Routine-Inspektion in einer Kfz-Werkstatt ist sehr sinnvoll, um die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs auf Herz und Nieren zu prüfen. Das erspart unangenehme Überraschungen unterwegs und erhöht die Sicherheit im Verkehr.

Eine allgemeine Kfz-Untersuchung bieten auch viele Autoclubs an. Bei diesem Test werden wichtige Funktionen des Kraftfahrzeugs getestet, zum Beispiel die Bremsanlage, Licht oder Motorfunktion. Dieser Test ist für Mitglieder in der Regel kostenfrei und wird in den örtlichen Filialen oder in Partnerunternehmen angeboten.