Skip to main content

Aufgepasst beim Erwerb von Fahrzeugen ohne ABE

Fahrzeuge können in Deutschland nur zugelassen werden, wenn sie über die allgemeine Betriebserlaubnis – kurz ABE – verfügen. Die Beschaffung dieser Erlaubnis ist ein Thema, um das sich Autokäufer unter normalen Umständen nicht zu kümmern brauchen. Diese Aufgabe wird ihnen von den Autoherstellern abgenommen, die sorgen dafür, dass ihre Fahrzeuge die ABE erhalten. Nur wenn man ein Fahrzeug selbst bauen würde, müsste man sich um den Erhalt der Betriebserlaubnis kümmern.

Häufig wird angenommen, die ABE sei ausschließlich an das Fahrzeug gekoppelt. Allerdings ist diese Annahme falsch, letztlich schließt sie jedes einzelne Fahrzeugteil mit ein. Hierbei handelt es sich um eine Tatsache, die weitreichende Folgen haben kann. Werden Fahrzeugteile ausgetauscht, kann dies unter Umständen dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt.

Besonders Tuningfreunde unterschätzen dieses Thema sehr gerne. Oft wird angenommen, dass die Montage von nicht serienmäßigen Felgen oder Auspuffanlagen keine großen Auswirkungen haben kann. Dies ist jedoch falsch: Modifikationen dieser Art können zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen. Die Gesetzeshüter kennen in solchen Fällen kein Pardon. Wer unterwegs erwischt wird, ist im schlimmsten Fall dazu angehalten, sein Fahrzeug an Ort und Stelle stehen zu lassen. Das Fahrzeug gilt es dann abzutransportieren oder es wieder in einen zulässigen Zustand zu versetzen.

Tuning bedeutet nicht automatisch den Verlust der ABE

Es ist nicht so, dass Modifikationen am Fahrzeug automatisch zum Verlust der ABE führen. Tuningmaßnahmen sind zulässig, solange dabei die richtigen Teile verarbeitet werden und man als Fahrzeughalter gezielt auf Einhaltung der ABE achtet. Immerhin existieren gleich mehrere Vorgehensweisen, die den Erhalt der Betriebserlaubnis sichern.

Da wären zunächst Tuningteile, die über ABE Unterlagen verfügen. Nach der Montage gilt es eine Prüfstelle, wie zum Beispiel den TÜV aufzusuchen, um die Modifikation in die Fahrzeugdokumente eintragen zu lassen. Sofern die Prüfer keine Bedenken haben und der Fahrzeughalter alle erforderlichen Unterlagen vorlegen kann, gibt es keine Schwierigkeiten. Wichtig ist allerdings, dass fortan nicht nur der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I, sondern auch die ABE Dokumente der Tuningteile mitgeführt werden.

Autoprüfstelle

Autoprüfstelle ©iStockphoto/Abel Mitja Varela

Wesentlich leichter gestaltet sich das Tuning, wenn ausschließlich Teile verwendet werden, die über den so genannten E-Pass (oder EG-Betriebserlaubnis) verfügen. Diese Teile können zum Tuning eingesetzt werden, ohne sie im Anschluss extra eintragen zu lassen. Allerdings gilt es beim Kauf genau hinzusehen und die Bestimmungen zu lesen. So muss unter anderem an jedem Teil das E-Prüfzeichen sichtbar sein.

Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

Im Zeitalter des Internet und zahlreichen Gebrauchtwagen-Portalen, sind Gebrauchtwagen in großen Mengen zu finden. So kann es beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen schnell vorkommen, dass Käufer getunte Fahrzeuge erstehen. Allerdings sind sie sich dessen nicht immer bewusst oder sie unterschätzen die Auswirkungen der ergriffenen Tuningmaßnahmen. Schon so mancher Gebrauchtwagenbesitzer war geschockt, als ihm die Gesetzeshüter mitteilten, dass die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erloschen ist.

Genau aus diesem Grund gilt es beim Erwerb entsprechender Fahrzeuge vorsichtig zu sein. Sollte offensichtlich sein, dass Tuningmaßnahmen ergriffen wurden, so gilt es sich nach den ergänzenden Papieren zu erkundigen oder sich die E-Prüfnummern zeigen zu lassen. Seriöse Tuner können lückenlos belegen, dass die ABE weiterhin besteht. Trifft ein Verkäufer vage Aussagen oder befindet er sich nicht in der Lage, schriftliche Nachweise zu liefern, lässt man von solch einem Fahrzeug besser die Finger.

Natürlich kann es auch passieren, dass Tuningmaßnahmen ergriffen wurden, die nicht sofort sichtbar sind. Wer kein Autoexperte ist, bemerkt die Maßnahmen unter Umständen gar nicht. Um dieses Risiko auszuschließen, ist es von Vorteil, sich beim Gebrauchtwagenkauf von einem Experten begleiten zu lassen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf das Thema Tuning empfehlenswert. Es ist immer gut, wenn Gebrauchtfahrzeuge zuvor vom Experten wie der DEKRA begutachtet werden. So lassen sich beispielsweise auch Unfallschäden und andere Mängel leichter aufdecken.