Skip to main content

Autoverkehr: Ist Blinken neuerdings out?

Begibt man sich jeden Tag auf Deutschlands Straßen, fällt es einem unweigerlich auf: Es wird kaum mehr geblinkt. Ob jetzt beim Fahrspurwechsel bei 150 Sachen auf der Autobahn oder beim Verlassen des Kreisverkehrs, beim Überholen eines Fahrrads oder Abbiegen an einer Kreuzung oder in einen Feldweg: Blinken ist anscheinend out! Das ist überaus übel, denn der sogenannte Fahrtrichtungsanzeiger ist das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen den Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr – und somit lebenswichtig!

Die deutsche Straßenverkehrsordnung (STVO)

Der Leitgedanke der Straßenverkehrsordnung ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, so heißt es. Laut § 1 (Grundregeln) erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Im § 5 (Überholen) Abs. 4a steht, dass Ausscheren zum Überholen und Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzukündigen sind. Dabei seien die Fahrtrichtungsanzeiger – also Blinker – zu benutzen. Ebenso verhält es sich im § 6 (Vorbeifahren): „Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; …. Muss er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – ankündigen.“ In § 9 (1) steht zudem u.a. geschrieben, dass wer abbiegen will, dies rechtzeitig und deutlich ankündigen muss. Dabei sind wiederum die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Soviel zum Gesetz…

Blinker

Blinker ©iStockphoto/Alexey Stiop

Gefahren bei Nichtbeachtung

Das Blinken – übrigens 1971 erst gesetzlich vorgeschrieben worden – ist nicht eingeführt worden, um die Straßenverkehrsteilnehmer zu schikanieren, sondern um dem Straßenverkehr eine geordnete Möglichkeit zu geben, sich untereinander zu verständigen. Wenn Fahrtrichtung und Geschwindigkeit eines einzelnen sich ändern, ist es für den Hintermann und auch entgegenkommende Autofahrer nicht uninteressant, dies zu erfahren, um selbst zu reagieren. Gerade auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten wie auf einer Autobahn gefährden Nichtblinker sich und andere immens. Nichtblinker lösen bei den meisten anderen Verkehrsteilnehmern deshalb zu recht großen Unmut aus. Und auch wenn in manchen Situationen nicht direkt Gefahr durch das Nichtblinken besteht, ist es doch einfach eine Unart, die anderen Verkehrsteilnehmer nicht wissen zu lassen, was sie vorhaben.

Rücksichtnahme durch Kommunikation

Mindestens drei Mal sollte das Blinkzeichen aufleuchten, bevor man die Geschwindigkeit reduziert, um tatsächlich abzubiegen oder um die Fahrspur oder die Richtung zu wechseln. Bei Kreisverkehren ist es für den Autofahrer, der einfahren will, nicht uninteressant, rechtzeitig zu erfahren, wenn der andere den Kreisverkehr bei SEINER Ausfahrt verlässt. So kann er sofort zügig in den Kreisverkehr einfahren. Blinken hat vor allem mit Rücksicht und Aufmerksamkeit den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber zu tun. Diese beiden Eigenschaften findet man aber leider auf Deutschlands Straßen immer seltener. Während sich z.B. in England fast jeder (!) immer noch höflich bedankt, wenn ihm jemand bei einer engen Straßenstelle den Vorrang gibt, kann man hierzulande leider vergeblich auf ein nettes Danke des vorgelassenen Entgegenkommenden warten. Kein Wunder, dass sich manch unbedankter Wohlerzogene manchmal wünscht, seine Artgenossen würden wieder Manieren lernen…

Fazit

Es würde die Verkehrssicherheit immens erhöhen, wenn die Autofahrer auf Europas Straßen sich an den Sinn ihres Blinkers rückbesinnen würden. Vielerlei Auffahrunfälle und Crashes auf Kreuzungen könnten vermieden werden – und überhaupt täte ein wenig mehr Aufmerksamkeit und Rücksicht aufeinander der Menschheit sehr gut.