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Null-Promille-Grenze für Fahranfänger

Ab 01. August 2007 tritt in Deutschland die jüngst vom Bundesrat beschlossene „Null-Promille-Grenze“ in Kraft. Dieses wurde bereits seit einiger Zeit im Bundestag debattiert und gefordert.

Die Bundesregierung will damit der Selbst- und Fremdgefährdung junger Autofahrer entgegenwirken. Sprecher der Regierung sowie von Verbänden (z.B. der Deutschen Verkehrswacht) äußerten sich positiv über das bald wirksam werdende Gesetz.

Jungen Fahrern fehlt oft die Routine und Erfahrung beim Führen eines Fahrzeugs; zudem besteht meist eine erhöhte Risikobereitschaft und falsche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten. Dies allein sind mehrere Faktoren, weshalb bei Fahranfängern ein erhöhtes Unfallpotential bestehe. In Kombination mit Alkohol steige dieses Risiko um ein Vielfaches, selbst bei geringen Mengen. Studien zu Folge bereits nach 0,1 Promille um 25 Prozent, bei 0,5 Promille verdoppelt sich die Zahl sogar. Die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf den Organismus sind hinlänglich bekannt: verzögerte Reaktionsfähigkeit, eingeschränkte Wahrnehmung (z.B. der sogenannte „Tunnelblick“), sowie verlangsamte Informationsverarbeitung. So ergibt sich in der Summe ein großes Komposium an Beeinträchtigungen.

Statistiken belegen diese Zahlen:
2005 stellten junge Fahrer zwar nur 11 Prozent der Führerscheininhaber, waren jedoch insgesamt an einem Drittel aller Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss beteiligt.
Insgesamt haben „Alkoholunfälle“ öfter tödliche Folgen: bei im Durchschnitt 1000 Unfällen mit Personenschaden im Schnitt 27 Todesfälle – während er bei übrigen Unfällen bei 16 liegt. Dabei betreffen die Todesfälle meist die Menschen, die selbst keinen Alkohol getrunken haben.

Alkoholtest

Alkoholtest ©iStockphoto/zstockphotos

Mit der nun neuen Gesetzeslage gehen Sprecher der Deutschen Verkehrswacht von einem deutlichen Rückgang an Unfällen unter Alkoholeinfluss von Fahranfängern in der Probezeit aus.

Konkret bedeutet dies also, dass für Fahranfänger in der Probezeit, sowie für alle Fahrer unter 21 Jahren absolutes Alkoholverbot besteht.
Bei Missachtung drohen folgende Konsequenzen:
– Strafgelder von 125 bis zu 1000 Euro
– 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei
– Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre
– Schulungsseminar

In einigen osteuropäischen (z.B. Polen oder Estland) sowie skandinavischen Ländern (Norwegen oder Schweden) liegt das Limit bei 0,2 Promille und erlaubt den Fahrern nahezu keinerlei Alkoholkonsum.
Eine Null-Promille-Grenze gibt es bereits in Kroatien, der Slowakei, Tschechien, Rumänien und Ungarn – die Erfahrungswerte dort zeigen jedoch, dass dies nicht immer ganz unproblematisch ist, da in Gewissen Speisen oder Lebensmitteln geringe Alkoholmengen enthalten sind.
Lediglich einige europäische Länder sehen zur Zeit keinen Handlungsbedarf bei der Reglementierung von Alkoholeinfluss im Straßenverkehr, dazu zählen neben Malta und Luxemburg auch Staaten wie Großbritannien und Irland. Hier liegt die Promillegrenze bei 0,8 – so wie es auch in der Bundesrepublik noch vor einigen Jahren vorgegeben war.

Gegner dieses Gesetzes argumentieren vor allem mit einer unzureichend ausgearbeiteten Gesetzeslage bezüglich anderweitiger Rauschmittel wie Cannabis. Andere sehen den Erfolg dieses Erlasses nur in häufigeren und strengeren Polizeikontrollen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass trotz intensiverer Kontrollen kein spürbarer Rückgang von alkoholbeeinflussten Unfällen zu verzeichnen sei.

Befürworter zählen insbesondere auf das Verständnis der Bevölkerung und hoffen, dass selbst langjährige Autofahrer und Fahrer jenseits von 21 Jahren durch dieses Gesetz selbst einen bewussteren Umgang mit Alkohol in Hinsicht auf das Führen eines Fahrezeuges pflegen und somit eine Vorbildfunktion für die junge Generation übernehmen.