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Geschwindigkeitsbegrenzungen in Europa

Seit einigen Jahren wird in Deutschland über eine Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen diskutiert. Fakt ist: Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der wenigen Länder, auf denen unbegrenzt schnelles Fahren auf Autobahnen möglich ist. Mittlerweile gibt es sogar Angebote von ausländischen Reiseveranstaltern, mit PS-starken Mietwägen auf deutschen Autobahnen uneingeschränkt schnell zu fahren.

Die Isle of Man, Schauplatz spektakulärer Motorradrennen, ist das einzig europäische Land ohne allgemeingültige Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die ersten Geschwindigkeitsbegrenzungen
Das erste geschwindigkeitsregelnde Gesetz trat 1861 in Großbritannien in Form des sogenannten „Locomotive Act“ in Kraft und schrieb eine Höchstgeschwindigkeit für Automobile – die zu jener Zeit noch als „light locomotives“ bezeichnet wurden – von 10 Meilen pro Stunde (umgerechnet ca. 16 km/h) vor. Vier Jahre nach Erlass des Gesetzes wurde das Limit sogar auf 4 Meilen pro Stunde außerorts und 2 Meilen pro Stunde innerhalb von Ortschaften herabgesetzt.

Zudem wurde eingeführt, dass ein Mann mit einer roten Laterne oder Fahne dem Wagen vorangehen müsse und Reitern und Kutschen das Herannahen eines motorbetriebenen Fahrzeuges ankündige – aus diesem Grund war dieses Gesetz auch als der „Red Flag Act“ (übersetzt „Roter Fahnen Paragraph“) bekannt und war bis 1896, also 34 Jahre lang, in Kraft.

Geschichte des Tempolimits in Deutschland
In Deutschland wurden ab 1934 unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen rechtskräftig und 1939 die ersten Limitierungen für Außerortsstraßen und Autobahnen. Diese Begrenzungen dürften ihren Ursprung weniger in Gründen der Verkehrssicherheit gehabt haben, sondern sollten der Kraftstoffregulierung und effektiveren Kriegsvorbereitung dienen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Geschwindigkeitsbegrenzungen ©iStockphoto/AntiMartina

Zwischen 1953 und 1957 existierten in Deutschland keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzungen, erst ab 1957 wurde das Limit von 50 km/h innerhalb von Ortschaften festgelegt und 1972 wurden Begrenzungen für Außerortsstraßen – aufgrund der stetig steigenden Zahl von Verkehrstoten – eingeführt.

Gründe für Geschwindigkeitsbegrenzungen
Neben der ursprünglichen Einführungen auf Grund der Verkehrssicherheit, treten mittlerweile zunehmend Aspekte des Umweltschutzes in den Vordergrund. Neben dem Lärmschutz wird vor allem der Feinstaubbelastung immer mehr Beachtung geschenkt.

– Innerorts
Grundsätzlich gilt für PKW und Motorräder in allen europäischen Staaten innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; in Großbritannien 30 mph, umgerechnet also 48 km/h.
Nur in der Slowakei darf 60 km/h gefahren werden. Polen ist das einzige europäische Land, das eine zeitliche Abgrenzung vornimmt: zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nachts 60 km/h, ansonsten ebenfalls 50 km/h.
In einigen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, reduziert sich das Limit um 10 km/h bei Regen oder Schneefall.

– Landstraßen
Hier geht die Schere der Geschwindigkeitsbegrenzungen weit auseinander. Es gelten folgende Limitierungen:
70 km/h in Schweden
80 km/h in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweiz, Serbien und Zypern.
90 km/h in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei undUngarn
96 km/h in Großbritannien (also 60 mph)
100 km/h in Deutschland und Österreich
110 km/h in Italien (bei Regen jedoch liegt das Limit bei 90 km/h)

– Schnellstraßen (oder „Expressstraßen)
90 km/h in Norwegen und Schweden (auf schwedischen „Expressstraßen jedoch 110 km/h)
100 km/h in Finnland, Irland, Kroatien, Niederlande Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien und Spanien
110 km/h in Frankreich, Luxemburg, Slowenien und Ungarn
112 km/h in Großbritannien (also 70 mph)
130 km/h in Italien, Slowakei, Tschechien und der Türkei
In Deutschland gilt hier 100 km/h, bei autobahnähnlichem Ausbau jedoch kein Tempolimit.

– Autobahnen
90 km/h in Norwegen (nur auf zwei Strecken in Ost-Norwegen sind 100 km/h erlaubt)
110 km/h in Schweden und Zypern
112 km/h in Großbritannien
120 km/h in Belgien, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien und Spanien
130 km/h in Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei und Ungarn
Ebenfalls 130 km/h sind in Frankreich und Luxemburg zulässig, bei Regen in diesen Ländern jedoch nur 110 km/h – in Italien gelten dieselben Bestimmungen, hier sogar auf einigen Autobahnen 150 km/h.

Wie bereits erwähnt ist Deutschland das einzige Land ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen in Europa.

Kontrolle
In der Bundesrepublik Deutschland ist die gängigste Methode der Geschwindigkeitskontrolle die Ermittlung durch Radargeräte, mittlerweile aber auch immer häufiger durch Laserpistolen. In einigen Ländern wie Österreich, Großbritannien und den Niederlanden wird seit einiger Zeit auch die sogenannte „Section Control“ angewandt.

Grundsätzliches
Neben den aufgeführten gültigen Tempolimits gelten natürlich vorrangig die aktuell ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die in ganz Europa in der Regel durch die auch hierzulande üblichen Verkehrszeichen (km/h-Limit in Schwarz von einem roten Ring umrandet) ausgewiesen werden.

Außerdem empfiehlt es sich vor der Reise in ein anderes Land stets , sich zuvor über die aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu informieren, da es auch immer spezielle Vorschriften und Tempolimits für verschieden Fahrzeuge (Wohnmobile, Kleinbusse, etc.) geben kann.