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Autoleasing

Des Deutschen liebstes Kind ist, so denken viele, ein Auto und manchmal ist es sogar ein Leasingwagen. Das neue Auto muss nicht zwangsläufig eine Anschaffung fürs Leben oder die nächsten zwanzig Jahre sein. Wer das Modell oder die Marke häufiger wechseln und immer in den Genuss des aktuellen Sicherheitsstandards kommen möchte, sollte das Leasing in Betracht ziehen.

Ein Fahrzeug zu leasen, das erscheint im Vergleich günstiger als eine Finanzierung, doch dafür ist man zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Wagens. Ein Leasingwagen wird nach Vertragsende einfach zurückgegeben. Dann kann man sich erneut überlegen, ob man das Auto nur fahren oder auch besitzen möchte. Man zahlt nur für das, was man tatsächlich nutzt. Ist man weniger Kilometer gefahren, als vereinbart wurde, so kann man sich dies auszahlen lassen.

Besonders attraktiv ist Leasing für Selbstständige und Unternehmer, da Leasingwagen nicht dem Betriebsvermögen zugerechnet werden und Leasingausgaben in vollem Umfang steuerlich absetzbar sind. Man entlastet die Kreditlinie und hält sich Potenzial für andere Investitionen offen.

Autos zu leasen – das ist in. Vor allem der Markt für Privatleasing hat sich in den letzten Jahren enorm vergrößert. War bis vor fünf Jahren das private Leasen von Fahrzeugen beinahe unbekannt, werden inzwischen ca. 10 Prozent aller privaten Autos geleast. Der Autokauf wird immer teurer und auch das Autofahren belastet den Geldbeutel sehr. Es lohnt sich – zugunsten der eigenen finanziellen Flexibilität – über ein Pkw-Leasing nachzudenken. Ein Komplettversicherungsschutz zu guten Konditionen, ist beispielsweise schon enthalten.

Kilometerabrechnung beim Leasing

Ein Vertrag mit Kilometerabrechnung wirkt auf den ersten Blick sehr komfortabel. Er ist übersichtlich gestaltet und bietet dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit. Die Höhe des Restwertes des Fahrzeuges spielt bei der Vertragsgestaltung keine Rolle.

Vertraglich vereinbart wird eine der Laufzeit entsprechende Kilometerleistung. Überschreitet man diese, hat das weitere Kosten zur Folge, unterschreitet man sie, kann man hingegen mit einer Rückzahlung rechnen. Es ist im Vorhinein genau zu überlegen, wie viele Kilometer mit dem Wagen zurückgelegt werden. Je mehr Kilometer der Vertrag einräumt, desto höher fallen die Leasingraten aus, da das Fahrzeug mit jedem zusätzlichen Kilometer für den Weiterverkauf an Wert verliert.

Bei der Berechnung von Mehr- bzw. Minderkilometern wird eine Preisdifferenz auffällig. Minderkilometer werden im Verhältnis nur mit 75% erstattet, 25 % behält der Leasinggeber aus steuerlichen Gründen ein. Für eine höhere Differenz gibt es jedoch keine rechtliche Grundlage.

Kilometerleasing ist prinzipiell die preisintensivere Variante – im Vergleich zum Restwertleasing. Sein Vorteil legt in der besseren Kalkulierbarkeit der anfallenden Kosten. Bei angemessenem Gebrauch entfällt ein finanzieller Ausgleich am Vertragsende, das Restwertrisiko trägt der Leasinggeber. Egal was das Auto zum Vertragsende noch wert ist, es wird einfach abgegeben. Ganz kann man Nachzahlungen jedoch nicht ausschließen. Eine ungewöhnliche Abnutzung und Mehrkilometer werden in Rechnung gestellt.

Auto Leasing oder Miete?

Grundsätzlich haben die Varianten Leasing und Miete Gemeinsamkeiten. Auch nach langer Laufzeit wird der Mieter bzw. Leasingnehmer nicht Eigentümer des vakanten Objektes. Im Leasing kann man jedoch vertraglich Sonderregelungen vereinbaren, die einen Kauf nach Vertragsende ermöglichen. Für gewöhnliche Mieter ist eine solche Übertragung des Eigentums nicht vorgesehen.

Mit einem Mietvertrag wird dem Mieter ein Gegenstand, eine Immobilie oder ein Auto gegen Zahlung einer Miete zum Gebrauch überlassen. Dabei trägt der Vermieter die Verantwortung für den Mietgegenstand, der Mieter ist lediglich verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Wert zu erhalten. Dass dieser Wert nutzbar ist, bleibt Sache des Vermieters.

Leasingverträge sind derart konzipiert, dass der Leasingnehmer Verantwortungsbereiche übernimmt, die nach klassischem Verständnis aufseiten des Vermieters liegen. Dadurch sinkt die Höhe der monatlichen Rate. So wird ein PKW beispielsweise durch den Leasingnehmer gewartet, gepflegt und instand gehalten.

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl hat der Leasingnehmer in Verbindung mit einer beteiligten Kfz-Versicherung aufzukommen. Bei einem Totalverlust ersetzt diese allerdings nur den Wiederbeschaffungswert, nicht jedoch die offenen Raten des Leasingvertrages.
Aufgrund des hohen Risikos ist eine Vollkaskoversicherung mehr als nur angeraten und in dem meisten Fällen vertraglich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich außerdem der Abschluss weiterer Versicherungen.

Autoleasing

Autoleasing ©iStockphoto/Minerva Studio

Der Leasing-Vertrag

Selbst wenn die Entscheidung schon getroffen ist, dass man das nächste Fahrzeug weder mieten, noch finanzieren, noch kaufen, sondern leasen möchte, bleiben Fragen offen.

Zwei grundlegend unterschiedliche Vertragsmodelle stehen zur Auswahl. Beide Modelle haben Vor- und auch Nachteile und eignen sich für verschieden Typen von Leasingnehmern. Unterschieden wird in Kilometer- und Restwertleasing. Wobei ein Restwertleasingvertrag in weitere Varianten unterteilt wird, die an den Kundenwunsch individuell angepasst werden können. Alle weiteren Vertragsvarianten basieren im Kern auf diesen zwei Modellen und unterscheiden sich lediglich in Details.

Wer das Fahrzeug am Ende übernehmen möchte, sollte einen Restwertvertrag abschließen, denn der eröffnet die Möglichkeit, den Wagen zum Vertragsende gegen eine Schlusszahlung zu übernehmen. Gerade Unternehmer sollten sich über die steuerlichen Risiken einer solchen Übernahme im Klaren sein.

Immer wieder wird vor dem Abschluss von Leasingverträgen gewarnt. Ein aktuell heiß diskutierter Umstand ist, dass sich die vereinbarten Ratenhöhen am jeweils aktuellen Mehrwertsteuersatz orientieren. Wird nun die Mehrwertsteuer angehoben, erhöht sich automatisch auch die Ratenhöhe, auch wenn der Vertrag vor der Erhöhung unterzeichnet wurde. Bei einer Ratenfinanzierung ist diese nachträgliche Anpassung der Rate ausgeschlossen.

Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung sind zum Beispiel Klauseln zur Verlängerung des Vertrages oder zu einem entsprechenden Folgevertrag.

Pflege und Tuning beim Leasing

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeuges gestaltet sich als äußerst schwierig, wenn es nicht ausreichend gepflegt wurde. Wer ein Auto also in erster Linie als Gebrauchsgegenstand sieht, sollte sich gut überlegen, ob er für das Leasingmodell geeignet ist. Zum Vertragsende muss man mit dem Eigentümer des Fahrzeugs über die Zulässigkeit diverser Gebrauchsspuren individuell verhandeln.

Leasingfahrzeuge brauchen Pflege, sonst werden Nachzahlungen fällig. Größere Schäden vor Vertragsablauf beseitigen zu lassen, ist eine nervenschonende Alternative. So erspart man sich lästige Diskussionen mit dem Leasinggeber.

Prinzipiell dürfen an Leasingfahrzeugen keine Veränderungen vorgenommen werden, die ihren Wert mindern. Auch wenn das individuelle Tuning sehr aufwendig und kostenintensiv ist, wirkt es sich in der Regel preismindernd aus, da sich die Zahl potenzieller Käufer verringert, bzw. der Rückkaufwert sinkt. Optische und bauliche Veränderungen am Fahrzeug müssen grundsätzlich mit dem Leasinggeber abgesprochen werden.

Werbeaufschriften stellen kein Problem dar, sie sind leicht zu entfernen. Auch der Einbau einer Freisprechanlage ist kein Problem, wenn eventuelle Löcher vor der Rückgabe entfernt werden.

Wer auch seinen Leasingwagen unbedingt tunen möchte, sollte sich immer im Rahmen der Gewährleistung bewegen, sonst explodieren unter Umständen die Kosten. Gerade leistungssteigernde Maßnahmen wie Chiptuning können Gewährleistungsansprüche ausschließen.

Die Inspektionen werden regelmäßig durchgeführt. Da es sich im Regelfall um Wagen mit Garantie handelt, sind diese jedoch kostenfrei. Für gröbere Schäden am Fahrzeug muss der Leasingnehmer selbst aufkommen.

Pflichten des Leasingnehmers

Ein geleaster Wagen darf nur so eingesetzt werden, wie im Vertrag vereinbart wurde. Eine Nutzung außerhalb dieser Vereinbarungen führt zu Vertragsstrafen, gegebenenfalls zur fristlosen Kündigung. Ein privat geleaster PKW darf also unter keinen Umständen gewerblich genutzt werden.

Der Leasingnehmer ist dazu verpflichtet, die vereinbarten Raten pünktlich zu begleichen. Er läuft sonst Gefahr, das Fahrzeug sehr schnell zu verlieren, denn der Leasinggeber kann bei Zahlungsverzug den Vertrag fristlos kündigen. Schon zwei aufeinander folgende ausgebliebene Zahlungen machen diese außerordentliche Kündigung möglich. Dann gilt es, alle Zahlungen des Vertrages sofort zu erfüllen. Das betrifft die offenen Raten genauso wie den Restwertausgleich.

Der Leasingnehmer verlangt das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand zurück. Der durchschnittlich auftretende Verschleiß stellt dabei kein Problem dar. Damit das Fahrzeug für den Wiederverkauf geeignet bleibt, sollten aber alle Arten von An- und Umbauten, die den Wert des Fahrzeugs mindern, unterlassen werden. Sie schlagen beim Restwertausgleich negativ zu Buche.

Der Leasingnehmer erhält vom Eigentümer des Autos, dem Leasinggeber, in der Regel Auflagen, in welcher Art und Weise das Fahrzeug zu versichern ist, und wie, wo und wann es inspiziert werden soll. Mit Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen wendet der Leasingnehmer sich selbst an den Hersteller, nicht an den Leasinggeber.

Restwertabrechnung beim Leasing

Ein Vertrag mit Restwertabrechnung beinhaltet drei verschiedene Entgelte: eine Sonderzahlung zum Vertragsabschluss, die monatlichen Leasingraten und in der Regel wird zum Vertragsende ein Restwertausgleich fällig.

Dabei wird der Wert des Fahrzeuges mit dem im Vorhinein kalkulierten Restwert verglichen, ist der Fahrzeugwert höher, erhält der Leasingnehmer eine Erstattung, ist er jedoch niedriger, muss die Differenz durch den Leasingnehmer beglichen werden.

Natürlich achtet der Kunde beim Preisvergleich besonders auf günstige Leasingraten. Die sind das maßgebliche Marketinginstrument. Ein umsichtiger Kunde sollte jedoch von vornherein den Restwert in die Kalkulation einbeziehen.

Hohe Leasingraten sind meist mit einer niedrigen Restwertkalkulation verbunden. Dann ist der Restwert oft höher als im Vertrag festgehalten. Man bekommt jedoch nur einen Teil des tatsächlichen Wertes erstattet; den Restwert besonders niedrig anzusetzen, lohnt sich also nicht.

Umgekehrt gehen niedrige Leasingraten mit einem hoch kalkulierten Restwert einher. Zum Vertragende ist der Restwert dann niedriger als ursprünglich kalkuliert. Deshalb muss sich der Leasingnehmer in diesem Fall auf die Zahlung des Differenzbetrages einstellen.

Ein Restvertrag, der gleichzeitig eine Höchstkilometerzahl beinhaltet, bindet an diese nicht. Beide Vertragsarten dürfen sich nicht überschneiden, die Angabe einer Höchstkilometerzahl in Restwertverträgen bleibt folgenlos.

Leasingnehmer von Restwertverträgen tun gut daran, vor Vertragsende selbstständig einen Käufer für ihr Fahrzeug zu suchen, denn der Leasinggeber nimmt es meist nur zum Händlereinkaufspreis zurück und lässt sich die Differenz zum Vertrag durch den Leasingnehmer erstatten. Einiges Engagement und verkäuferisches Geschick spart hier viel Geld.

Rückgabe des Autos beim Leasing

Mit der pünktlichen Zahlung der Leasingraten ist ein Leasingvertrag nur scheinbar erfüllt. In der Regel folgt am Ende eine Abrechnung, die zusätzliche Zahlungen zur Folge hat. Grund ist die schwierige Kalkulation des Restwertes vor Vertragsbeginn. Zu viele gefahrene Kilometer und Veränderungen oder Beschädigungen am Fahrzeug führen zudem schnell zu Uneinigkeit.

Bei der Rückgabe wird jedes Fahrzeug äußerst penibel untersucht. Alle beanstandeten Schäden werden in ein Protokoll aufgenommen, welches als Grundlage für die Kalkulation des Ausgleichbetrages dient. Ist das Fahrzeug in einem schlechten Zustand, beispielsweise aufgrund mangelnder Pflege oder starkem Verschleiß, kann dieser Betrag ganz erheblich ausfallen. Normale Gebrauchsspuren, dem Alter und Zeitwert des Fahrzeugs angemessen, stellen kein Problem dar. Sie werden durch die Leasingrate abgedeckt.

Alle Schäden müssen sehr genau aufgenommen werden, so zum Beispiel nicht nur der Ort sondern auch die Anzahl und Größe von Kratzern und Beulen. Ist der Leasingnehmer mit der Erhebung der Schäden oder der Höhe der Kosten nicht einverstanden, so vermerkt er dies für eine spätere Auseinandersetzung deutlich auf dem zu unterschreibenden Protokoll.

Wer schon im Vorhinein Auseinandersetzungen befürchtet, tut gut daran das Fahrzeug bei einem unabhängigen Gutachter prüfen und schätzen zu lassen. So kann er sich auf bevorstehende Streitigkeiten adäquat vorbereiten.

Für die Rückgabe eines Fahrzeuges aus einem Restwertvertrag lohnt sich in jedem Fall der Blick in die DAT- oder Schwackeliste, um sich über den Zeitwert des Wagens zu informieren.

Sachmängelhaftung beim KFZ Leasing

Mancher Leasingnehmer zieht auf der Suche nach dem günstigsten Angebot auch junge Gebrauchtwagen in Betracht und orientiert sich nicht nur an den Angeboten auf dem Neuwagenmarkt. Schon im ersten Jahr fallen die Preise um ca. 25 Prozent, obwohl die Fahrzeuge selten mehr als 20.000 Kilometer gefahren wurden. Auf einen Teil der Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung muss er in diesem Fall allerdings verzichten. Hat man sich für ein Montagsauto entschieden, das Mängel aufweist, zahlt man unter Umständen drauf.

Greift die Sachmängelhaftung, gilt diese für den Leasingnehmer genauso wie für einen Fahrzeugkäufer. Er kann gegenüber dem Händler Ansprüche geltend machen, so zum Beispiel eine Minderung des Kaufpreises, die Nacherfüllung oder den Rücktritt vom Kauf. Die Sachmängelhaftungsrechte werden vom Leasinggeber an den Leasingnehmer übertragen und verpflichtet den Leasingnehmer diese auch selbstständig geltend zu machen. Er trägt die Verantwortung und auch eventuell entstehende Kosten. Gleichzeitig ist der Leasingnehmer jedoch in der Berichtspflicht. Er muss den Leasinggeber sofort informieren, wenn ein Sachmängelhaftungsanspruch besteht.

Kann der Leasingnehmer seinen Haftungsanspruch durchsetzen und den Kaufpreis mindern, wirkt sich das auch auf die monatlichen Leasingraten aus. Sie werden entsprechend angepasst.

Wurde eine Nachbesserung zugesprochen, aber nicht sachgerecht durchgeführt, kann der Leasingnehmer nach zwei erfolglosen Versuchen vom Kaufvertrag zurücktreten. Akzeptiert der Händler den Rücktritt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Er gibt das Fahrzeug an den Händler und bezahlt ein Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer. Vom Leasinggeber bekommt er nun falsch gezahlte Sonderzahlungen und Leasingraten zurück.

Wenn am Ende Uneinigkeit beim Auto Leasing herrscht

Die Regeln des Leasings sind vielfältig, schwer zu durchschauen und wenig flexibel. Da es in der Regel um hohe Geldbeträge geht, kommt es bei der Vertragsabwicklung und Übergabe am Ende der Laufzeit häufig zu Streitigkeiten zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, die oft nur juristisch geklärt werden können. Das Auto muss in einem Zustand sein, der dem Restwert und der vereinbarten Kilometerleistung entspricht. Wie dieser Zustand genau aussieht, da sind sich beide Parteien oft nicht einig.

Steht ein Anschlussvertrag in Aussicht oder wurde gegebenenfalls schon abgeschlossen, agiert der Leasinggeber in der Regel kulant, sonst stehen jeder Kratzer und jede Beule zu Disposition. Die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, der das Fahrzeug überprüft und eine Schätzung des Fahrzeugwertes abgibt, ist eine vergleichsweise günstige Investition, die hilft, Sachverhalte aufzuklären. Durch eine unabhängige Schätzung werden die Argumente beider Seiten meist deutlich entschärft.

Wirft der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine übermäßige Abnutzung des Fahrzeuges vor, so muss er diese Abnutzung schlüssig beweisen können. In wenigen Fällen stellen Leasinggeber auch unberechtigte Forderungen. So ist der Leasingnehmer ist nicht dafür zuständig, das Auto auf den Weiterverkauf vorzubereiten. Die Aufbereitung ist Sache des Leasingunternehmens und ihre Kosten dürfen nicht auf den Kunden umgelegt werden. Wer ein Fahrzeug mit Sommerreifen erhielt, muss es zum Beispiel nicht mit Winterreifen abgeben.

Die Versicherung beim Leasing

Haftpflicht und Vollkasko sind im Falle einer Leasingnahme notwendig und in der Regel auch vertraglich vorgeschrieben, denn man bewegt nicht das eigene, sondern das Fahrzeug eines anderen Eigentümers. Der Vorteil einer Versicherung durch den Leasinggeber liegt in den besonders günstigen Konditionen, die so für eine Privatperson nicht zu bekommen sind.

Eine schwerwiegende Lücke in diesem Standard-Versicherungsschutz wird bei einem Totalschaden offenbar. Weder die Haftpflicht noch die Kaskoversicherung übernehmen die vereinbarten Raten zur Vertragserfüllung, sie erstatten nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In vielen Verträgen ist jedoch eine sogenannte Gap-Vereinbarung enthalten, um diese Versicherungslücke zu schließen. Das sollte man in jedem Fall im Vorhinein überprüfen, denn der Abschluss ist einer Zusatzversicherung lohnt sich immer, wenn die vereinbarten Leasingraten plötzlich fällig werden.

Ein finanzielles Risiko bedeutet auch der Tod des Leasingnehmers, den die vertraglichen Vereinbarungen werden davon grundsätzlich nicht berührt. Der Leasingvertrag geht auf die Angehörigen über. Um das finanzielle Risiko zu mindern, lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Restschuldversicherung, die im Todesfall die Restschuld tilgt.

Weiterhin kann man sich gegen Ratenausfall versichern. Arbeitslosigkeit kann heute jeden betreffen, eine Versicherung übernimmt im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit die anfallenden Raten. Nach einer Leasingratenausfallversicherung sollte man bei Vertragsabschluss schon fragen.

KFZ Leasing bei Vertragsende

Die Routineüberprüfung des Fahrzeugs zum Vertragsende ergibt eine mehr oder minder lange Liste an Abnutzungserscheinungen, Kratzern und Beulen. Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass nicht die Reparatur jeder einzelnen Beschädigung berechnet werden darf. Stattdessen ist der sich daraus ergebende Minderwert die Berechnungsgrundlage. Das heißt, das Fahrzeug muss in Gänze betrachtet und geschätzt werden.

Dass ein Auto besonders stark, ja übermäßig stark abgenutzt zu sein scheint, ist ein häufiger Anlass zu Diskussionen und Streitigkeiten. Die Beweislast liegt diesbezüglich eindeutig beim Leasinggeber. Wer im Leasingzeitraum aber Inspektionen versäumt, muss dafür natürlich aufkommen, denn die regelmäßige Inspektion bzw. Wartung ist immer Vertragsbestandteil.

Uneinigkeiten bei der Übergabe werden häufig juristisch ausgefochten. Nach Meinung deutscher Gerichte sind Kratzer an Dach und Motorhaube nicht beanstandenswert, da sie durch die Benutzung einer Waschanlage entstanden sein können. Auch kleinere Einbeulungen an den Türen gelten als normale Spuren, die durch den täglichen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Nicht anders verhält es sich mit kleineren Lackschäden, wie sie durch Hagel, Steinschlag oder Vogelkot hervorgerufen werden.

Im Protokoll der Endabnahme ist unbedingt deutlich zwischen Mängeln, die dem normalen Gebrauch entsprechen und denen, die als übermäßige Abnutzung bemängelt werden, zu differenzieren. Sonst wird dem Leasingnehmer auch schnell der normale Verschleiß in Rechnung gestellt.

Besonders freundlich gesonnen ist ein Leasinggeber natürlich, wenn ein Folgevertrag ansteht. Dann werden penible Prüfungen deutlich gelassener vollzogen.

Vorfristige Rückgabe beim Leasing

Der Austritt aus einem bestehenden Leasingvertrag stellt eine besondere Schwierigkeit dar, denn die Aufhebung wird grundsätzlich bei Vertragsabschluss ausgeschlossen. Doch manchmal ändern sich die Lebensumstände in einer Art und Weise, dass ein vorzeitiges Auflösen des Vertrages notwendig wird.

Grundsätzlich stellt eine vorzeitige Auflösung kaum ein Problem dar, wenn der Leasingnehmer liquide ist und die nun fällig werdenden Zahlungen sofort begleichen kann. In jedem Fall hat der Leasinggeber das Recht auf alle ausstehenden vertraglich geregelten Zahlungen.

Eine weitere Möglichkeit der vorfristigen Beendigung ist, das Auto möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen und den Gewinn an das Leasingunternehmen weiterzugeben. Dieser Weiterverkauf kann aber zwangsläufig nicht alle Kosten decken.

Häufig werden bestehende Verträge beendet, weil der Leasingnehmer sich für ein neueres Auto interessiert. Ein Neuvertrag bei alten Leasinggebern funktioniert problemlos. Wer jedoch einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen schließt, muss mit Problemen rechnen. Ca. 40 Prozent der Leasingfahrzeuge werden heute vorfristig getauscht.

Ein Totalschaden beendet, wie man vielleicht vermuten könnte, den Leasingvertrag nicht automatisch, auch in diesem Fall muss der Vertrag durch den Leasingnehmer gekündigt werden.

Neben dem Ausgleich für den Fahrzeugschaden steht dem Leasinggeber auch ein Ausgleich für die entgangenen Einnahmen durch Leasingraten zu. Weder im eigen- noch im fremdverschuldeten Fall übernimmt diesen Betrag die KFZ-Versicherung, es empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Leasingratenausfallversicherung.

Eine Kündigung vonseiten des Leasinggebers ist immer möglich, wenn es zu schwerwiegenden Vertragsstörungen wie Zahlungsausfall kommt.

Vorteile des Auto Leasings

Leasing ist für Privat- und Geschäftsleute so attraktiv, weil sich unter bestimmten Bedingungen geldwerte Vorteile ergeben.

In erster Linie ist Leasing für Gewerbetreibende geeignet, denn die anfallenden Raten sind steuerlich absetzbar. Dass im Falle des Leasings kein Eigentum erworben wird, wirkt sich günstig aus. Ist ein Leasingvertrag mit späterem Eigentumserwerb verbunden, wird das vom Finanzamt allerdings kritisch gesehen. Für Privatpersonen gibt es keine Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen.

Die monatlichen Belastungen sind geringer als beim Ratenkauf. Es wird nicht der gesamte Wert des Fahrzeuges abbezahlt, sondern ein monatliches Nutzungsentgelt entrichtet, das den Wertverlust des Fahrzeugs über den Mietzeitraum ausgleicht. In der Regel verkauft der Leasinggeber das Fahrzeug nach Vertragsende.

Als Leasingnehmer nutzt man immer ein neues Fahrzeug. So fallen je nach Umfang und Dauer der Garantie kaum oder keine Reparaturkosten an. Inspektionen müssen regelmäßig durchgeführt werden, stellen jedoch meist keine große finanzielle Belastung dar und erhöhen die Sicherheit. Ein zusätzlicher Vorteil der Nutzung von jungen Fahrzeugen ist der immer aktuelle Sicherheitsstandard. Moderne Autos sind älteren Fahrzeugen in puncto Sicherheit in vielen Punkten überlegen.

Privatkunden können ihre angesparten Reserven für andere Projekte – so zum Beispiel für die Altersvorsorge – zurückhalten und müssen keinen hohen Betrag vorfinanzieren. Bezahlt wird nur für den tatsächlichen Nutzen. Der Restwert wird fair und fest geregelt abgerechnet. Wer ein Auto fahren, aber nicht zwangsläufig besitzen möchte, sollte verschiedene Leasingangebote in Ruhe durchkalkulieren.

Auto Leasing Alternative: Finanzierung

Leasing hat sich in den letzten Jahren auch im Privatkundenbereich als Alternative zur Finanzierung über einen Ratenkredit oder den Barkauf durchgesetzt. Obwohl private Leasingnehmer keine steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, scheinen Leasingangebote für diesen großen Kundenkreis attraktiv zu sein. Das liegt zu einem großen Teil sicherlich an der aktiven Kundenwerbung der Branche.

Leasing ist jedoch vertraglich sehr komplex und birgt für viele Menschen relativ häufig ungeahnte und nicht kalkulierte Belastungen. Deshalb sollte man im Vorhinein alle Alternativen, also auch die Finanzierung mit ihren Vor- und Nachteilen, überdacht haben.

Wie für Leasingverträge von Privatkunden gilt auch für Finanzierungsverträge: Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss wiederrufen werden. Kurze Laufzeiten, äquivalent zu den Laufzeiten von Leasingverträgen sind zinslich am günstigsten. Dafür sind hier die Monatsraten natürlich besonders hoch. Eigentümer des Fahrzeugs wird man erst nach der Laufzeit des Finanzierungsantrages.

Wer den Vertrag vorzeitig kündigen möchte, muss sich auf eine Ausgleichszahlung einstellen. Wer den Kredit absichtlich vorzeitig zurückzahlen möchte, sollte darauf achten, dass ein Sondertilgungsrecht im Vertrag enthalten ist.

Der Kredit bei der eigenen Hausbank hat den Vorteil, dass man gegenüber dem Händler als Barzahler auftreten kann und deshalb günstige Konditionen bekommt. Man wird faktisch sofort Eigentümer, nur die Bank behält das Fahrzeug für die Laufzeit als Sicherheit vor.

Anders beim Kredit der Herstellerbank: Hier erhält man Fahrzeug und Kredit faktisch aus einer Hand. Spezielle Sonderangebote findet man hier so günstig, dass sie von der Hausbank nicht unterboten werden können. Vor allem Sondermodelle oder „Ladenhüter“ sind so in der Regel erhältlich.