Die Rahmenbedingung

Der Besitzer eines Diesel- und Benzinfahrzeuges ist dazu verpflichtet, den Schadstoffausstoß seines Autos in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Welche Abstände zwischen zwei Untersuchungen maximal liegen dürfen, hängt von dem jeweiligen Wagenmodell ab. Fahrzeuge mit Ottomotoren müssen zum Beispiel (unabhängig von ihrem Katalysator) nur alle 24 Monate zur Abgasuntersuchung. Die Ausnahme bilden lediglich Taxis und Mietwagen mit ungeregeltem Katalysator. Bei solchen Pkws muss die entsprechende Untersuchung alle 12 Monate durchgeführt werden.

Eine ähnliche Rahmenbedingung ist bei den Dieselfahrzeugen zu finden. Beträgt das Gesamtgewicht des entsprechenden Pkws maximal 3,5 Tonnen, so dürfen zwischen zwei Abgasuntersuchungen ebenfalls bis zu 24 Monate liegen. Bei schwereren Fahrzeugen ist hingegen eine jährliche Untersuchung von Nöten. Selbiges trifft auch bei Taxis und Mietwagen zu. Diese müssen sich nämlich ebenfalls einer jährlich stattfindenden Abgasuntersuchung unterziehen.

Trotz dieser strengen Regelung gibt es einige Fahrzeuge, welche von der Pflicht einer derartigen Untersuchung befreit sind. Dazu zählen zum Beispiel diverse Fahrzeuge, die über weniger als vier Reifen verfügen und deren Höchstgeschwindigkeit bei maximal 25 km/h bzw. 50 km/h (je nach Motortyp) liegt. Des Weiteren ist es auch bei Pkws mit Versicherungskennzeichen und bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen der Fall, dass auf die Durchführung einer Abgasuntersuchung verzichtet werden kann.

Umweltsünder Auto
Abgas und Öl - Gefahren für die Umwelt
Eine umweltschonende Autonutzung
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Die Anschaffung eines umweltschonenden Autos
Die Alternative: Öffentliche Verkehrsmittel
Die Abgasnorm
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Die Untersuchung

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