Die Grenzwerte

Die Grenzwerte hängen immer von dem jeweiligen Fahrzeugtyp ab, wobei grundsätzlich zwischen Dieselmotoren und Ottomotoren unterschieden wird. Bei Letzterem ist z.B. der jeweilige Katalysator von großer Relevanz. Handelt es sich um einen ungeregelten Katalysator, so darf der Kohlenmonoxidgehalt bei höchstens 3,5 Prozent liegen. Bei einem geregelten Katalysator liegt der Grenzwert wiederum bei 0,5 Prozent. Sollte überhaupt kein Katalysator vorhanden sein, so gilt der gleiche Grenzwert wie bei einem ungeregelten Katalysator. Des Weiteren wird der jeweilige Lambda-Wert untersucht, welcher (unabhängig von der Art des Katalysators) zwischen 0,97 und 1,03 liegen muss.

Eine Sonderregelung gibt es noch einmal bei den Motoren mit On-Board-Diagnose. Hier findet nämlich keine Messung der Abgase statt. Dafür wird allerdings eine Leerlaufdrehzahl-Messung durchgeführt, wobei geprüft wird, ob die Drehzahl eingehalten wird.

Eine gänzlich andere Grenzwert - Regelung wurde für die Dieselfahrzeuge entwickelt. Hier ist nämlich der Trübungswert (welcher auch als k-Wert bezeichnet wird) von großer Bedeutung. Der Gesetzesgeber schreibt vor, dass dieser Wert nicht höher als 2,5 m-1 liegen darf. Möchte man allerdings nach der Euro-Norm 4 eingeteilt werden, was letztendlich eine niedrigere Kfz-Steuer zur Folge hat, darf der Wert bei maximal 1,5 m-1 liegen.

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