Oldtimer-Gutachten

Wer einen Oldtimer sein Eigen nennt, für den gelten ebenfalls bestimmte Pflichtuntersuchungen. Ob es sich bei einem Fahrzeug überhaupt um einen Oldtimer im Sinne des Gesetzgebers handelt, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Laut § 23 ist ein Oldtimer mindestens 30 Jahre alt und "ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut". Ob ein über 30 Jahre altes Fahrzeug ein Kulturgut ist, entscheiden Spezialisten der staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen. TÜV, DEKRA und die übrigen Institutionen haben dafür einen Kriterienkatalog ausgearbeitet.

Um herauszufinden, ob ein altes Auto oder Motorrad ein echter Oldtimer ist, muss man ein Oldtimer-Gutachten bei den genannten Prüfungsorganisationen durchführen lassen. Wenn der Prüfer dies bescheinigt, kann der Oldtimer unter besonderen Bedingungen am Verkehr teilnehmen. Die Kosten für das Oldtimer-Gutachten sind mit 45 bis 55 € zu veranschlagen. Mit einem H-Kennzeichen kann er zeitlich unbeschränkt gefahren werden, mit einem Saisonkennzeichen zwei bis höchstens elf Monate im Jahr. In beiden Fällen muss der Oldtimer die reguläre Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung wie alle übrigen Pkws alle 24 Monate durchlaufen. Entscheidet sich der Besitzer für ein rotes Dauerkennzeichen, entfällt die Pflicht zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Der Oldtimer darf aber dann nur zu bestimmten Anlässen im Straßenverkehr fahren.

Bauliche Änderungen dürfen bei einem Oldtimer auch nur in bestimmten Bereichen durchgeführt werden und müssen gegebenenfalls durch eine Änderungsabnahme genehmigt werden. Was für Änderungen gesetzlich erlaubt ist, erfährt man bei den Fachleuten der Prüfungsorganisationen.

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