Motorrad-Untersuchungen

Der Gesetzgeber hat für Motorräder und Leichtkrafträder bestimmte Pflichtuntersuchungen vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen durchzuführen sind. Die Untersuchungen finden in staatlich anerkannte Institutionen statt. Dazu zählen TÜV, DEKRA, KÜS, FSP und GTÜ. Jeder Motorradfahrer kann frei entscheiden, wo er die Prüfung vornehmen lassen will.

Die zentrale Pflichtuntersuchung für Motorräder ist die Hauptuntersuchung. Bei der Hauptuntersuchung geht es darum, die allgemeine Fahrtauglichkeit, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit des Motorrads zu testen. Die Prüfer testen unter anderem Bremsen, Reifen und Felgen, Motorfunktion, Auspuff und Motorlautstärke.

Anders als bei den Pkws ist bei den meisten Motorrädern in die Hauptuntersuchung auch eine Abgasuntersuchung integriert. Das bedeutet in der Praxis einen Termin und eine Gebühr für beide Untersuchungen. Die Gebühren für die Hauptuntersuchung einschließlich Abgasuntersuchung belaufen sich auf 45 bis 55 €.

Die Hauptuntersuchung ist verpflichtend für Krafträder mit Zwei- oder Vier-Takt-Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von über 50 cm³ und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Ebenfalls prüfungspflichtig sind dreirädrige Krafträder (Trikes) und vierrädrige Krafträder (Quads). Befreit von der Abgasuntersuchung sind Krafträder mit Kompressionszündungsmotoren.

Die Hauptuntersuchung muss alle 24 Monate durchgeführt werden. Diese Frist ist bindend, ihre Überschreitung wird vom Gesetzgeber mit Sanktionen belegt. Wer die Hauptuntersuchung nicht im vorgegebenen Zeitraum nachweisen kann, dem drohen Bußgelder und Punkte im Flensburger Verkehrsstrafregister.

Bevor man sein Motorrad zur Hauptuntersuchung bringt, sollte man einen eigenen Kurz-Check vornehmen, um zu verhindern, dass der Prüfer die Prüfplakette verweigert. Die Bremsen sollten einwandfrei arbeiten, die Reifen das Mindestprofil von 1,6 mm aufweisen, die Kette rostfrei und gut geschmiert sein. Ebenso muss der Ölstand ausreichend sein und die elektrische Anlage tadellos funktionieren.

Wenn der Prüfer nichts am Motorrad zu beanstanden hat, bekommt man die Prüfplakette und einen Prüfungsbericht und/oder eine Prüfbescheinigung, die man mindestens zwei Jahre aufheben und zur nächsten Hauptuntersuchung vorlegen muss. Findet der Prüfer Mängel, dann erhält man einen Mängelbericht und ist verpflichtet, innerhalb von vier Wochen die Mängel reparieren zu lassen und einen Termin zur Nachuntersuchung wahrzunehmen.

Neben der Hauptuntersuchung gibt es noch eine weitere Pflichtuntersuchung für Krafträder. Wenn man bestimmte bauliche Änderungen am Kraftrad vornimmt, etwa einen neuen Lenker oder einen Auspuff einbaut, kann es unter Umständen erforderlich sein, eine so genannte Änderungsabnahme bei den Prüfungsorganisationen zu beantragen. In welchen Fällen das erforderlich wird, darüber geben die Servicemitarbeiter Auskunft. Eine Änderungsabnahme kostet zwischen 20 und 25 €.

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