Änderungsabnahmen

Wer den Wunsch hat, sein Auto, Motorrad oder Wohnmobil ganz individuell zu gestalten, findet dazu ein riesiges Angebot vor. Das Tuning eines Fahrzeugs kann sich auf nahezu alle Bereiche erstrecken. Die Motorleistung kann verstärkt, das Fahrwerk sportlicher tiefer gelegt und Spoiler zur Verbesserung der Aerodynamik angebracht werden. Sportlenkräder, Spezialsitze und Spezialfelgen gehören zu den weiteren Angeboten, wenn man seinem Fahrzeug einen persönlichen Stil geben möchte.

Die Straßenverkehrs-Zulassungordnung (StVZO) erlaubt diese Änderungen, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass sie die Fahrtauglichkeit und die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Der Gesetzgeber hat deswegen eine besondere Prüfung eingeführt, die Änderungsabnahme. Der Sinn der Änderungsabnahme besteht darin sicherzustellen, dass die vorgenommenen technischen Änderungen an Fahrzeugen die gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Sollten die Tuningmaßnahmen allerdings die Sicherheit der Insassen oder anderer Verkehrteilnehmer gefährden oder die Lärmbelastung bestimmte Grenzwerte überschreiten, dann kann - so sieht es der Gesetzgeber vor - die allgemeine Betriebserlaubnis aufgehoben werden.

Wenn man vorhat, Tuningmaßnahmen am Fahrzeug vornehmen zu lassen, sollte man sich daher eingehend erkundigen, welches Tuning erlaubt und ob es genehmigungspflichtig ist. Einen ersten Hinweis darauf geben die Produktinformationen der Tuningprodukte. Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Am besten ist es, vor dem Tuning mit den staatlich anerkannten Prüfungsorganisationen Kontakt aufzunehmen. Ein Gespräch mit den Experten von TÜV, DEKRA, KÜS, FSP und GTÜ bringt Klarheit darüber, was geht und was nicht. Genehmigungspflichtige Tuningmaßnahmen müssen sofort nach dem Einbau durch eine so genannte Änderungsabnahme geprüft und genehmigt werden. Änderungsabnahmen kosten zwischen 20 und 35 €.

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