Ablauf

Bei der Hauptuntersuchung muss der Fahrzeughalter das Fahrzeug bei den Prüfstellen der staatlich anerkannten Prüforganisationen vorfahren. Dort unterzieht ein Prüfer das Fahrzeug einer gründlichen Kontrolle. Besteht das Fahrzeug die Hauptuntersuchung erfolgreich, erhält der Fahrer die HU-Plakette, die auf dem hinteren Nummernschild befestigt wird. Zur Durchführung der Hauptuntersuchung ist vorher ein Termin zu vereinbaren. Viele Prüforganisationen bieten ihren Kunden zudem eine Erinnerung an die nächste fällige Hauptuntersuchung per Email - an ein Service, der verhindert, dass man die wichtige Frist verpasst.

Ganz wichtig: Am Prüfungstag benötigt man alle Fahrzeugpapiere. Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung, Führerschein, Personalausweis und die Prüfbescheinigung und /oder der Prüfungsbericht von der letzten vorgenommenen Hauptuntersuchung werden vom Prüfer verlangt. Ohne die Fahrzeugpapiere kann die Hauptuntersuchung nicht stattfinden. Ferner sollten eventuelle vormalige Änderungsabnahme-Bescheinigungen sowie Rechnungen über Reparaturen und Wartung griffbereit liegen, um eventuelle Fragen des Prüfers schnell beantworten zu können.

Bei der Hauptuntersuchung begutachtet der Prüfer eine Vielzahl von Punkten. Der Zustand von Bremsen, Felgen, Reifen und Motor gehört dazu ebenso wie die allgemeine Funktionsfähigkeit und Fahrtauglichkeit. Seit dem 1. April 2006 kontrollieren die Prüforganisationen auch die Elektronik im Fahrzeug wie das Antiblockiersystem (ABS) und das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP). Dies gilt auch für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD).

Wenn der Prüfer rundum zufrieden mit dem Zustand des Fahrzeugs ist, erstellt er einen Prüfungsbericht und/oder eine Prüfungsbescheinigung und befestigt die HU-Prüfplakette am Nummernschild. Dann kann der Fahrer erleichtert seine Fahrt fortsetzen - bis zur nächsten Hauptuntersuchung. Den Prüfungsbericht bzw. die Prüfungsbescheinigung muss er mindestens zwei Jahre aufbewahren und zur nächsten Hauptuntersuchung mitbringen.

Sollte der Prüfer allerdings Mängel feststellen, dann gibt es die begehrte Prüfplakette erst einmal nicht. Stattdessen händigt der Prüfer dem Fahrer einen Mängelbericht aus. Mit diesem Mängelbericht fährt man am besten gleich in die Werkstatt und lässt das Auto reparieren. Von eigenem Handanlegen ist dringend abzuraten, da die Prüfer immer hohe Maßstäbe anlegen.

Im Gegensatz zu früheren Regelungen hat der Fahrer bei Feststellung von Mängeln die Pflicht, diese innerhalb eines Monats zu beheben. Überzieht man den Termin für die so genannte Nachuntersuchung, dann wird eine neue Hauptuntersuchung fällig. Das hat den unangenehmen Nebeneffekt, dass nochmals die volle Gebühr zu entrichten ist. Sobald die Mängel am Fahrzeug repariert sind, kann man einen neuen Termin für die Hauptuntersuchung vereinbaren. In der Regel gibt der Prüfer bei der zweiten Untersuchung seine Genehmigung samt Prüfungsbericht und Prüfplakette. Die Kosten für eine Hauptuntersuchung für einen Pkw belaufen sich zwischen 45 und 55 €. Werden Mängel festgestellt, dann muss man für eine Nachuntersuchung nochmals zwischen 20 und 25 €einkalkulieren.

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