Abgasuntersuchung
Für alle Kraftfahrer ist die Abgasuntersuchung (AU) zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) die wichtigste regelmäßige Pflichtuntersuchung. Bei der Abgasuntersuchung geht es darum zu messen, ob das Fahrzeug die gesetzlichen Umweltschutzbestimmungen beim Schadstoffausstoß einhält.
Die Abgasuntersuchung wird von allen staatlich anerkannten Prüforganisationen vorgenommen. Dazu zählen TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP und KÜS. Ob ohne Katalysator, ob mit ungeregeltem oder geregeltem Katalysator - die Abgasuntersuchung ist für alle Fahrzeugtypen bis auf ganz wenige Ausnahmen verbindlich. Sie unterscheidet sich lediglich in der technischen Durchführung, die bei Ottomotoren anders abläuft als bei Dieselmotoren.
Die Abgasuntersuchung ist erstmals 36 Monate nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Danach muss sie alle 24 Monate durchgeführt werden. Für Taxen und Mietwagen beträgt die Frist 12 Monate, ebenso für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor und über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Ein Vorziehen der Abgasuntersuchung ist jederzeit möglich, ein Hinausschieben hingegen nicht. Der Gesetzgeber ahndet eine verspätete Abgasuntersuchung mit Bußgeld als Ordnungswidrigkeit.
In der Regel wird die Abgasuntersuchung zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt. Für die Untersuchung muss man vorab einen Termin vereinbaren. Die Kosten für die Abgasuntersuchung belaufen sich je nach Prüfungsorganisation und Motorart auf 20 bis 45 €. Für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD) werden Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung grundsätzlich an einem Termin zusammen geprüft.
Bei der Abgasuntersuchung misst der Prüfer in erster Linie die Abgaswerte des Fahrzeugs. Darüber hinaus untersucht er den Motor (Temperatur, Zündzeitpunkt, Drehzahlbereich usw.) und alle schadstoffrelevanten Bauteile am Fahrzeug wie Auspuff, Kraftstoffsystem, Filter, Katalysatoren. Bemerkt man vor der Abgasuntersuchung, dass der Auspuff qualmt oder beschädigt ist oder andere schwerwiegende Mängel bestehen, dann sollte das Fahrzeug erst von einer Kfz-Werkstatt repariert werden, bevor man zur Prüfung vorfährt.
Stellt der Prüfer bei der Abgasuntersuchung fest, dass alle erforderlichen Grenzwerte und sonstige Kriterien eingehalten sind, dann gibt es die AU-Prüfplakette, die auf dem vorderen Nummernschild angebracht wird sowie einen AU-Prüfbericht. Dieses Prüfungsbericht muss der Fahrzeughalter mindestens zwei Jahre aufheben und zur nächsten Abgasuntersuchung mitbringen.
Wenn die Abgasuntersuchung nicht erfolgreich verläuft, händigt der Prüfer dem Fahrzeughalter einen Mängelbericht aus. Dann müssen die bescheinigten Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats behoben werden und in diesem Zeitraum ebenfalls eine Nachuntersuchung stattfinden.
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