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Handy am Steuer. Folgen in Deutschland und Europa

Die Rechtslage ist eindeutig. Der Gesetzestext sagt: Wer ein Fahrzeug führt, dem ist die Benutzung eines Handys oder eines Autotelefons verboten, wenn er dafür den Hörer des Handys oder Autotelefons aufnimmt oder hält. Wenn das Auto steht und der Motor ausgeschaltet ist, ist das Telefonieren erlaubt. Wer gegen diese Regelung verstößt, muß €40,00 Strafe bezahlen und erhält einen Eintrag von einem Punkt im Verkehrzentralregister in Flensburg.

Die Regel sagt weiterhin, dass Telefonieren im Auto nur mit einer Freisprechanlage erlaubt ist. Allerding bleibt dabei offen, wie eine solche Freisprechanlage auszusehen hat, und welchen Sicherheitsstandards sie unterliegen muss.

Z.B. ist es noch erlaubt, ein Handy mit einem Ohrhöhrer zu benutzen. Das Handy muss fest am Amaturenbrett installiert sein und ein Kabel führt vom Handy zum Ohr. Wirklich sicher erscheint diese Möglichkeit jedoch nicht, denn der Fahrer kann durch die Suche nach dem Ohrhörer abgelenkt sein, wenn ein Anruf kommt, oder das Kabel kann ins Steuer geraten.

Verboten ist es aber, mit einem festeingebauten Autotelefon zu telefonieren, weil der Höhrer mit einer Hand aufgenommen werden muss. Sogar ein Fahrlehrer darf im Auto nicht telefonieren, wenn er vom Beifahrersitz aus Unterricht erteilt. Er, als Fahrzeughalter, ist für die Sicherheit im Auto verantwortlich und darf davon nicht durch Telefongespräche abgelenkt werden.

Wer trotzdem beim Fahren ohne Freisprechanlage telefoniert und in einen Unfall verwickelt wird, muss mit ernsthalften Folgen rechnen. Den entstandenen Schaden am eigenen Auto muss er selbst bezahlen. Z.B war ein Smartfahrer in Berlin beim Telefonieren mit dem Handy mit erhöhter Geschwindigkeit aus einer Kurve getragen worden. Der Wagen mußte als Totalschaden verschrottet werden, der Fahrer bekam seine Kosten von €5000,00 nicht erstattet. Das Gerichtsurteil des Amtsgericht Berlin lautete:“Objektiv und subjektiv grob fahrlässig gehandelt“. Siehe auch: Aktenzeichen OLG Hamm: 2 Ss OWi 1005/02 OLG Celle: 333 Ss 38/01 – OWi AG Berlin-Mitte: 105 C 3123/03.

Handy am Steuer

Handy am Steuer ©iStockphoto/JasonDoiy

Wenn außerdem bei einem Unfall noch Personen zu Schaden kommen, kann der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden. Bei einem anderen Beispiel hatte ein Fahrer eine rote Ampel überfahren, weil er durch sein Handy abgelenkt war. Er erhielt eine drastische Strafe von €150,00 und ein Fahrverbot von einem Monat. Die Richter vom Oberlandesgericht in Celle hielten dieses Strafmaß für angemessen wegen „grober Pflichtverletzung“ und „Bedenkenlosigkeit oder Gleichgültigkeit“.

Solche Auswirkungen laasen sich leicht vermeiden durch den Einbau einer Freisprechanlage. Es gibt schon Geräte im Handel ab € 10,00. Im Vergleich zum europäischen Ausland sind die Strafen in Deutschland noch relativ geringfügig. In Griechenland muss man €150, 00 bezahlen, in den Niederlanden €140,00 und in Norwegen €120,00. Entsprechen hoch sind in diesen Ländern auch Strafen, die sich ergeben, wenn es zu Unfällen mit Personenbeteiligung kommt.

In den meisten europäischen Ländern ist man auch verpflichtet, sofort die Strafe zu bezahlen. Wenn man sich weigert, kann es vorkommen, dass das Auto stillgelegt oder der Führerschein entzogen wird. Anders verhält es sich bei Bußgeldbescheiden, die per Post versendet werden. Außer bei Post aus Österreich muss man die Verwarnungsgelder nicht bezahlen, weil zwischen Deutschland und den anderen europäischen Ländern keine „Vollstreckungshilfevereinbarungen“ besteht. Aber im Rahmen der europäischen Einigung steht eine Änderung bevor:

Eigentlich sollte eine einheitliche Regelung, das „Euro-Knöllchen“, bei dem sich die Ländern untereinander bei der Vollstreckung der Bußgelder ab €70,00 helfen wollten, ab dem 22. März 2007 in Kraft treten. Aber bis jetzt hat Deutschland die Vorgabe der Europäischen Union noch nicht umgesetzt.