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KFZ Versicherung

Die Autoversicherung trägt auch den Namen Fahrzeugversicherung und schließt damit auch die Versicherung aller anderen motorisierten Mobile, wie zum Beispiel Mopeds und Motorräder, oder auch nichtmotorisierter Mobile, die in den Bereich Fahrzeug fallen, wie etwa der Autoanhänger, ein. Im Allgemeinen wird unter der Bezeichnung Autoversicherung aber vom Versichern von Autos gesprochen.

Die KFZ Versicherung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen und besteht aus freiwilliger Versicherung und einer Pflichtversicherung. Diese vorgeschriebene Versicherung, was übrigens durch das Bundespflichtversicherungsgesetzt geregelt wird, ist die Haftpflichtversicherung. Sie wird dem Fahrzeughalter vorgeschrieben, ohne diese darf ein Auto nicht im Straßenverkehr geführt werden. Ohne jene Absicherung ist sogar die Zulassung des Pkws nicht möglich, denn bei der Anmeldung muss der Abschluss einer ordentlichen Versicherung nachgewiesen werden. Dies geschieht durch einen Nachweis, der vom Versicherer ausgestellt wird. Die Ausstellung erfolgt zeitnah mit der Zulassung des Autos und ist nur für eine begrenzte Zeit gültig. Darin ist zum Beispiel der Zeitpunkt des Beginns der Versicherung angegeben, sowie der Name des Versicherungsnehmers. Außerdem wird das versicherte Fahrzeug anhand eines Typen- und eines Fahrzeugschlüssels identifiziert. Diese Schlüssel sind Nummern, die auch in dem Fahrzeugbrief zu finden sind.

Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die zum Beispiel durch einen Unfall an anderen Fahrzeugen entstanden sind. Die Höhe der Jahresbeiträge für diese Versicherung ist von dem Fahrzeugnehmer und vom versicherten Fahrzeug abhängig. Sie richtet sich beispielsweise nach der Zeit, die der Versicherungsnehmer unfallfrei gefahren ist. Folglich haben Fahranfänger mit den höchsten Beiträgen zu rechnen, da sie erst kurze Zeit im Straßenverkehr unterwegs sind. Muss die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall oder einem anderen Schaden zahlen, erhöht sich der zu zahlende Beitrag um eine gewisse Prozentzahl. Mit jedem Jahr, das der Versicherungsnehmer wieder unfallfrei gefahren ist, sinkt der Beitrag, bis er schließlich nach einigen Jahren bis auf 30 Prozent gesunken sein kann. Dies ist der Mindestbeitrag, günstiger wird es nicht mehr. Ein anderes Berechnungskriterium für die Höhe des Jahresbeitrags zur Versicherung ist die Regionalklasse. Das Fahrzeug wird in eine bestimmte Klasse eingestuft, je nach Zulassungsort. Werden in diesem Gebiet besonders viele Fahrzeuge des jeweiligen Fahrzeugtyps gestohlen oder geschehen damit vermehrt Unfälle, so ist die Regionalklasse eine andere, als wenn das Gebiet für den Fahrzeugtyp als sicher gilt.

KFZ Versicherung

KFZ Versicherung ©iStockphoto.com/Helder Almeida

Es gibt von Seiten der Versicherer aber auch viele Angebote, die Versicherungsbeiträge günstiger zu gestalten. Ein Beispiel dafür ist die Einstufung des Fahrzeugs als Garagenwagen, dann muss es allerdings auch wirklich in einer Garage stehen. Sogar ein fester Stellplatz unter einem Carport wirkt sich schon vergünstigend aus. Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, bekommen von einigen Versicherungen ebenfalls bessere Angebote.

Freiwillig ist zum Beispiel die Vollkaskoversicherung. Sie wird vor allem bei der Versicherung von Neuwagen empfohlen und greift auch, wenn ein Unfall selbst verschuldet ist und eine Reparatur ansteht. Mit der Inanspruchnahme der Versicherung erhöht sich allerdings der jährliche Beitrag. Weiterhin kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Sie ist generell empfehlenswert. Es kann vereinbart werden, ob im Schadensfall eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist, was die Beiträge senkt, oder eine Komplettleistung durch den Versicherer gewünscht ist. Eine Teilkaskoversicherung kommt zum Einsatz, wenn es beispielsweise zu einem Unfall durch den Zusammenstoß mit Haarwild kam. Einige Versicherungen bieten inzwischen die Übernahme der Kosten für eine Reparatur an, auch wenn der Unfallgrund kein Haarwild war, sondern zum Beispiel ein Hund oder ein Schaf. Sie schließen also auch Haustiere mit ein. Außerdem zahlt die Teilkaskoversicherung etwa bei Glasbruch durch Steinschlag oder bei Schäden am Fahrzeug, die durch ein Unwetter unmittelbar entstanden sind.

Zu den freiwilligen Versicherungen gehört weiterhin der Schutzbrief. Dieser offeriert ein ähnliches Angebot wie ein Automobilclub, das heißt, es wird Hilfe zum Beispiel bei Pannen zugesichert. Allerdings sind weitaus nicht alle Angebote enthalten, die ein Club hat.