Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet prinzipiell zwei verschiedene Versicherungsformen. Zunächst einmal ist eine gewöhnliche Teilkaskoversicherung enthalten, die zum Beispiel vor Raub, Brand, Wildzusammenstößen und Umwelteinflüssen schützt. Dieser Versicherungsschutz wird bei der Vollkaskoversicherung allerdings durch diverse Leistungen erweitert. So ist der Versicherungsnehmer beispielsweise auch vor Schäden am eigenen Fahrzeug abgesichert, die bei einem selbstverschuldeten Unfall entstanden sind. Zusätzlich ist ein Versicherungsschutz vorhanden bei Schäden durch einen zahlungsunfähigen oder unbekannten Fremden. Dies ist von großer Wichtigkeit, sollte der Unfallverursacher Flucht begangen haben oder unversichert sein.

Die Beitragsbemessung gestaltet sich ähnlich wie bei der Teilkaskoversicherung. Auch hier ist der Wagentyp, der Zulassungsort und die vereinbarte Selbstbeteiligung von großer Relevanz.
Kommt es längere Zeit zu keinem Schaden, wird ein Schadenfreiheitsrabatt gewährt. Da der Versicherungsschutz der Teil- und Vollkaskoversicherung separat behandelt wird, kommt es zu keiner Zurückstufung vom Schadenfreiheitsrabatt, wenn die Leistung der Teilkaskoversicherung beansprucht wird.

Damit man auf die Versicherungsleistung zurückgreifen kann, sind im Schadenfall verschiedene Pflichten zu erfüllen. So muss ein Unfall bzw. eine Beschädigung möglichst unverzüglich, spätestens aber nach einer Woche dem Versicherungsgeber gemeldet werden. Zusätzlich ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Das heißt: Der Autofahrer muss sich um eine zügige Ausbesserung des Defektes kümmern, um somit einen Folgeschaden zu verhindern. Des Weiteren darf er weder grob fahrlässig noch vorsätzlich handeln, möchte er die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Sollte der Autofahrer also zum Beispiel in betrunkenem Zustand gefahren sein, ist die Versicherung zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt.

Autoversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz
Die Beiträge
Die Kündigung
Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Schutzbrief
Insassen-Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz
Pauschal oder Platzsystem?
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Anzeige

Bildergalerie VW Golf GTI

Bild1 Bild2 Bild3 Bild4
mehr sehen...