Der Versicherungsschutz
Eine KFZ - Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, welche der Versicherungsnehmer bei der Nutzung des Fahrzeugs einem Dritten zugefügt hat. Dabei kann es sich um Personen-, Sach- und Vermögensschäden handeln. Der Versicherungsschutz wird allerdings durch die Deckungssumme beschränkt, welche bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart wird. Diese Summe ist zwar frei verhandelbar, allerdings muss hierbei die gesetzliche Mindestdeckungssumme berücksichtigt werden. Diese beträgt 500.000 Euro bei Sachschäden, 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden und 7,5 Millionen Euro, sofern mehr als drei Personen zu Schaden kommen. Alles was darüber hinausgeht, kann der Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsgeber frei aushandeln. Dies hat allerdings auch eine Beitragsänderung zur Folge. Grundsätzlich ist eine höhere Deckungssumme allerdings sehr zu empfehlen. Der Versicherungsgeber haftet schließlich nur im Rahmen der ausgehandelten Deckungssumme. Sollte ein größerer Schaden entstehen, muss also der Versicherungsnehmer für die übrigen Kosten aufkommen. Aus diesem Grund wäre man gut beraten, eine möglichst hohe Deckungssumme auszuhandeln.
Der Versicherungsgeber ist dem Geschädigten gegenüber nicht dazu verpflichtet, einen Sachschaden mit einem Neukauf auszugleichen. Sollte eine Reparatur möglich sein, wird der Versicherer lediglich für diese Kosten aufkommen. Bei einem Totalschaden ist wiederum der Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens von Relevanz.
Ein besonderer Fall liegt vor, sollte der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgelöst werden. In diesem Fall muss sich der Versicherungsnehmer am Schaden beteiligen, wobei meist eine Obergrenze von maximal 5.000 Euro vorhanden ist. Bei mehrmaligem Fehlverhalten kann diese Regresszahlung allerdings auch höher ausfallen.
Autoversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz
Die Beiträge
Die Kündigung
Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Schutzbrief
Insassen-Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz
Pauschal oder Platzsystem?
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung