Der Versicherungsschutz
Eine Insassen-Unfallversicherung schützt Fahrer und Beifahrer vor den Folgen eines Verkehrsunfalls. Somit bezieht sich dieser Versicherungsschutz auf alle Insassen, die bei einem Verkehrsunglück geschädigt werden.
Die Unterschiede zur Haftpflichtversicherung sind zwar gering, aber dennoch von großer Relevanz. Schließlich kann der Unfall von einer Person verursacht werden, die keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Gefahr ist vor allem bei Fußgängern oder Fahrradfahrern vorhanden. In diesem Fall kann der Unfallverursacher nur im Rahmen der privaten finanziellen Möglichkeiten haftbar gemacht werden, wobei in den meisten Fällen ein geringer Betrag herauskommt. Noch schlimmer gestaltet sich die ganze Situation, sollte der Unfallverursacher Fahrerflucht begehen oder die Einwirkung höherer Gewalt (z.B. Unwetter) zum Schadensfall führen. Schließlich kann hierbei niemand für die Schäden belangt werden, weshalb die Unfallopfer keine Entschädigung erhalten.
Für solche Vorfälle wurde die Insassen-Unfallversicherung ins Leben gerufen, welche für die Schäden an Fahrer und Beifahrer aufkommt.
Von großer Relevanz ist hierbei die Versicherungsart: man unterscheidet zwischen dem Platz- und Pauschalsystem. Bei Letzterem wird die Höchstdeckungssumme auf alle Insassen gleichmäßig aufgeteilt. Sollte hingegen ein Platzsystem vereinbart werden, so bezieht sich der Versicherungsschutz auf eine bestimmte Anzahl an Personen.
Die Versicherungsgesellschaft wird allerdings nur eine Zahlung tätigen, sofern der Fahrer nicht gegen die Leistungseinschränkung verstoßen hat. Dazu zählt zum Beispiel die Fahrt unter Alkoholeinfluss und die Pkw-Nutzung ohne entsprechende Berechtigung.
Autoversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz
Die Beiträge
Die Kündigung
Kaskoversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkaskoversicherung
Schutzbrief
Insassen-Unfallversicherung
Der Versicherungsschutz
Pauschal oder Platzsystem?
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung