Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten eines Rechtsstreits auf. Hierbei wird allerdings nach verschiedenen Bereichen unterschieden, weshalb die Verkehrs - Rechtsschutzversicherung eine eigene Versicherungsform darstellt.
Abgedeckt werden hierbei alle Kosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung im Verkehrsrecht entstehen können. Dazu zählen zum Beispiel Streitigkeiten bei einem Unfall. Sind sich die Beteiligten uneinig über die Schuldfrage, so ist eine rechtliche Auseinandersetzung die logische Folge. Sofern eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, werden vom Versicherungsgeber alle Kosten übernommen, die während des Rechtsstreits entstehen. Dazu zählen nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten sondern auch die Zeugengelder.
Endet der Rechtsstreit zur eigenen Ungunst, so werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen. Somit ist der Versicherungsnehmer vor der Gefahr einer größeren finanziellen Aufwendung geschützt.
Dieses Prinzip bezieht sich allerdings nicht nur auf die Unfallstreitigkeiten. Auch bei einer Bußgeldangelegenheit werden sämtliche Gerichtskosten übernommen. Selbiges trifft bei Streitigkeiten bezüglich eines Autoverkaufs oder bei einer Auseinandersetzung mit einem Dienstleistungsunternehmen (z.B. einer Werkstatt) zu.
Kurz gesagt: Alle gerichtlichen Auseinandersetzungen, die mit dem Verkehr zu tun haben, werden von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung finanziert. Ein Sonderfall liegt lediglich bei Streitigkeiten aufgrund von Park- und Halteverstößen vor. Bei solchen Vorkommnissen ist der Versicherungsschutz nämlich nicht vorhanden.
Bei den Versicherungsnehmern handelt es sich in den meisten Fällen um Personen, die besonders viel im Straßenverkehr unterwegs sind. Die Dringlichkeit eines solchen Versicherungsschutzes hängt allerdings auch noch von ganz anderen Kriterien ab: Wer zum Beispiel keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist auf eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besonders angewiesen. Schließlich sind die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht automatisch abgesichert, weshalb es von besonderer Relevanz ist, die Schuldfrage gerichtlich klären zu können.
Sollte man am Abschluss einer solchen Versicherung interessiert sein, muss gut überlegt werden, ob der Versicherungsvertrag separat oder in Kombination mit anderen Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden soll. Eine beliebte Kombination stellt zum Beispiel die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dar. Werden diese Versicherungen nämlich bei ein und derselben Gesellschaft abgeschlossen, kommt dies deutlich günstiger als würde man alle Versicherungen einzeln abschließen.
Bevor ein Verkehrs-Rechtsschutz Vertrag allerdings unterschrieben wird, ist es von großer Relevanz, die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen. Vor allem bei der Beitragshöhe können erhebliche Unterschiede auftreten. Im Regelfall berechnet sich diese allerdings anhand der vereinbarten Deckungssumme und dem Risiko eines Rechtsstreits. Das Risiko ergibt sich aus der Anzahl der versicherten Fahrzeuge.
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