Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Schäden eines Elementarschadens, einem Brand oder einer Entwendung. Somit ist er vor den Kosten geschützt, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind. Allerdings gibt es dennoch Unterschiede im Leistungskatalog der verschiedenen Versicherungsgeber. Dies trifft insbesondere beim Zusammenstoß mit Tieren zu. Standardgemäß ist der Versicherungsnehmer nur vor einem Wild-Unfall geschützt. Kommt es allerdings zu einem Zusammenstoß mit einem Pferd oder einer Kuh, ist der Versicherungsschutz nicht vorhanden, sofern keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Versicherungsleistung kann also mit der Absicherung vor Unfällen mit speziellen Tierarten erweitert werden. Andererseits kann man sich allerdings auch vor den Unfällen mit jeglichen Tierarten absichern, indem im Vertrag niedergeschrieben wird, dass der Versicherungsschutz bei allen Tierunfällen greift.
Für den Versicherungsschutz wird eine Beitragszahlung fällig, deren Höhe von verschiedenen Kriterien abhängig ist. Grundsätzlich gestaltet sich die Beitragsbemessung ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings kann bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die eine Reduzierung der Versicherungsprämie bewirkt. Sollte es dann zu einem Schaden kommen, zahlt der Versicherungsnehmer erst einmal seine Selbstbeteiligung. Alles was darüber hinausgeht, wird vom Versicherungsgeber übernommen. Da die Leistung einer Teilkaskoversicherung relativ selten beansprucht wird, entscheiden sich viele Versicherungsnehmer für eine höhere Selbstbeteiligung und somit für eine geringere Beitragszahlung.
Durch die Schadenshäufigkeit wird die Beitragszahlung nicht verändert. Es gibt also weder einen Schadenfreiheitsrabatt noch eine Prämienerhöhung, welche nach Beanspruchung der Versicherungsleistung veranlasst wird.
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