Schutzbrief

Ein Schutzbrief kann separat, aber auch zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um eine Sonderform einer Versicherung, da es nicht um den Kostenschutz bei Sach- oder Personenschäden geht. Stattdessen bietet diese Versicherung verschiedene Hilfeleistungen an, die im Falle einer Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden können.

Dennoch sollte das Angebot des jeweiligen Versicherungsgebers genau geprüft werden. Der allgemeine Versicherungsschutz ist bei dieser Versicherungsform zwar immer ähnlich, allerdings gibt es dennoch Unterschiede im Detail zu entdecken. Ein gutes Beispiel stellt die Bereitstellung eines Mietwagens dar: Dieser Service kann in Anspruch genommen werden, sofern der eigene Pkw defekt ist oder gestohlen wurde. Manche Versicherungsgeber beschränken diese Leistung allerdings auf eine bestimmte Region. Befindet man sich also in einem anderen Bundesland, so kann das Recht auf einen Mietwagen entfallen.

Abgesehen von solchen Unterschieden ist der Versicherungsumfang bei den meisten Anbietern jedoch gleich. So wird dem Versicherungsnehmer zugesichert, im Falle eines Unfalls bzw. einer Panne den Wagen abzuschleppen oder (wenn möglich) direkt wieder in einen funktionstüchtigen Zustand zu versetzen. Sollte die Weiterfahrt durch die Reparatur verzögert werden, kommt der Versicherungsgeber auch für die entstehenden Übernachtungskosten auf.

Auch bei einem plötzlichen Krankheitsfall wird von vielen Versicherungsgebern Hilfe versprochen. In diesem Fall wird ein Ersatzfahrer gestellt, der sich um die Weiterfahrt kümmert. Darüber hinaus werden noch verschiedene kleinere Zusatzleistungen gewährt, beispielsweise einen kostenlosen Routenplaner-Service.

Die Beitragsbemessung ist unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsnehmer. Stattdessen hängt die Höhe der Versicherungsprämie vom gewählten Leistungsumfang ab.

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