Die Kündigung

Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung verhält es sich ähnlich wie bei den meisten Vertragsverhältnissen: Bei Abschluss wird eine Laufzeit vereinbart (im Regelfall 1 Jahr), an die beide Vertragsparteien erst einmal gebunden sind. Möchte der Versicherungsnehmer oder der Versicherungsgeber das Vertragsverhältnis beenden, muss eine fristgerechte Kündigung erfolgen. Anderenfalls verlängert sich die Laufzeit um eine weitere Vertragsperiode.

In Sonderfällen ist es allerdings auch möglich, das Vertragsverhältnis während der Laufzeit zu beenden. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung vor, welche nicht mit einer Aufbesserung der Leistung begründet wird. Der Versicherungsnehmer ist hierbei zu einer fristlosen Kündigung (mit sofortiger Wirkung) berechtigt. Allerdings sollte diese möglichst schnell erfolgen. Liegt die Beitragserhöhung nämlich mehr als einen Monat zurück, so gilt die Veränderung als akzeptiert und das Recht auf eine fristlose Kündigung entfällt.

Wurde die Beitragserhöhung aufgrund eines Schadenfalls durchgeführt, liegt wiederum ein gänzlich anderer Fall vor. Der Versicherungsnehmer hat zwar auch hier das Recht auf eine sofortige Kündigung, er muss allerdings den ausstehenden Jahresbeitrag begleichen. Aufgrund dieser Tatsache wird von diesem Kündigungsrecht nur selten Gebrauch gemacht.

Ein wenig anders sieht es bei einem Totalschaden (wozu auch eine Verschrottung zählt) aus. Sobald das vorhandene Kraftfahrzeug beim Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde, endet das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer sogar das Recht dazu, auf die Rückzahlung des anteiligen Jahresbeitrages zu bestehen.

Ein besonderes Kündigungsrecht liegt im Falle eines Gebrauchtwagenkaufs vor. Im Regelfall übernimmt man nämlich die Haftpflichtversicherung des vorherigen Wagenhalters. Sollte man hiermit nicht einverstanden sein, kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats nach Kauf eingereicht werden.

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