Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Bevor man die Zulassung für ein Fahrzeug erhält, muss ein solcher Versicherungsschutz vorhanden sein. Das Prinzip dieser Versicherungsform ähnelt der allgemeinen Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsgeber kommt für die Schäden auf, welche einem Dritten (bei der Fahrzeug-Nutzung) hinzugefügt wurden.
Der Versicherungsschutz ist allerdings auf verschiedene Höchstsummen begrenzt, welche im Fachjargon als Deckungssummen bezeichnet werden. Hierbei unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden. Für jede dieser Schadensformen kann eine separate Deckungssumme vereinbart werden. Sollte der Schaden höher ausfallen, muss der Versicherungsnehmer für die übrigen Kosten aufkommen.
Für den Versicherungsschutz wird eine regelmäßige Beitragszahlung vorausgesetzt, wobei keine gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Somit kann der Versicherungsgeber ein beliebiges Angebot unterbreiten, während der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, die verschiedenen Tarife miteinander zu vergleichen und das beste Versicherungsangebot ausfindig zu machen.
Die vereinbarte Versicherungsprämie kann im Laufe der Vertragslaufzeit allerdings verändert werden, was im Regelfall durch die Schadenhäufigkeit ausgelöst wird. Sollte zum Beispiel längere Zeit keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden, so wird der Schadenfreiheitsrabatt gewährt, der die Versicherungsbeiträge senkt. Kommt es allerdings zu einem Schadensfall, hat dies wiederum eine Beitragserhöhung zur Folge.
Sofern man mit dem Preis-Leistungsverhältnis der Versicherung nicht mehr zufrieden ist, kann eine fristgerechte Kündigung erfolgen. Anderenfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um eine weitere Vertragsperiode.
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