Insassen-Unfallversicherung
Bei der Insassen-Unfallversicherung handelt es sich um eine besondere Form der allgemeinen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz beinhaltet hierbei die Personen, welche sich zum Zeitpunkt eines Unfalls im bzw. am Fahrzeug befanden und einen Schaden davontrugen. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt (je nach Vertragsart) nach dem Pauschal- oder Platzsystem. Bei Letzterem ist jeder Insasse mit einer bestimmten Summe versichert. Bei dem Pauschalsystem erfolgt wiederum eine gleichmäßige Aufteilung auf alle Insassen, wobei selbst die unverletzten Personen in die Berechnung einbezogen werden.
Grundsätzlich sind alle Personenschäden abgesichert, welche im Zusammenhang mit dem Pkw entstanden sind. Dazu zählt nicht nur der Unfall während der Fahrt. Wird die Verletzung beim Ein- bzw. Aussteigen, beim Tanken bzw. Reparieren des Pkws oder bei der Absicherung der eigenen Unfallstelle ausgelöst, so greift dennoch der Schutz der Insassen-Unfallversicherung.
Um in den Genuss eines solchen Versicherungsschutzes zu kommen, muss eine regelmäßige Beitragszahlung an den Versicherungsgeber gewährleistet sein. Die Höhe dieser Versicherungsprämie bemisst sich anhand des Versicherungssystems und der vereinbarten Deckungssumme.
Sobald der Versicherungsvertrag unterschrieben wurde, ist der Versicherungsnehmer mit seinen Insassen abgesichert. Soll das Vertragsverhältnis wieder gekündigt werden, so wird dies in schriftlicher Form mitgeteilt, wobei allerdings die Kündigungsfrist von großer Relevanz ist. Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsperiode erfolgt sein. Eine fristlose Kündigung ist hingegen nur in Sonderfällen möglich, so zum Beispiel bei einem Fahrzeugwechsel oder bei Abmeldung des Pkws. Der Versicherungsgeber muss in diesem Fall die Kündigung mit sofortiger Wirkung akzeptieren und vorausbezahlte Prämien erstatten.
Ein wenig anders verhält es sich nach einem Schadensfall. Auch hier hat der Versicherungsnehmer zwar das Recht auf eine fristlose Kündigung, allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die Prämien der aktuellen Vertragsperiode dennoch bezahlt werden müssen. Aufgrund dieser Tatsache sollte von einer fristlosen Kündigung nach einem Schadensfall lieber abgesehen werden.
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