Versicherungen

Es schadet nicht, in die Urlaubsplanung auch Überlegungen zu einer richtigen Absicherung einzubeziehen, denn nicht alle Versicherungen gelten auch in der Freizeit oder im jeweiligen Urlaubsland.

Die Haftpflichtversicherungen greift in europäischen Ländern einheitlich bis zur vereinbarten Deckungssumme. Wer in Länder reisen möchte, die (noch) nicht zu Europa gehören, muss für denselben Versicherungsschutz die Grüne Versicherungskarte mitführen. Diese muss zudem vom Versicherer gültig datiert und unterschrieben sein. Es empfiehlt sich, die grüne Karte grundsätzlich dabei zu haben, denn auch in anderen Ländern ist sie ein geeigneter Nachweis des Versicherungsschutzes für das eigene Fahrzeug.

Wer im Ausland in einen Unfall verwickelt wird, tut gut daran, auf einen europäischen Unfallbericht zurückzugreifen. Dieser ist mehrsprachig und wird einheitlich anerkannt, er erleichtert die Abwicklung enorm.

Da die gesetzlichen Krankenkassen für Krankheitsfälle im Ausland nur eingeschränkt aufkommen, empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die im Zweifelsfall Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalte oder einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Natürlich hofft man, sie nie in Anspruch nehmen zu müssen, doch sie kostet nur wenige Euro und im Schadensfall leistet sie unbezahlbare Hilfe.

Wer im Urlaub aktiv Sport treibt, sollte auch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung überdenken. Der Urlaub fällt zweifelsfrei in die Freizeit, deshalb greift die gesetzliche Unfallversicherung an dieser Stelle nicht.

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